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Wallner: "Durchgriffsrecht für Vorarlberg derzeit praktisch ohne Bedeutung"

Wallner: Vorarlberg erfüllt per 1. Oktober 2015 Quote zu 100 Prozent.
Wallner: Vorarlberg erfüllt per 1. Oktober 2015 Quote zu 100 Prozent. ©VOL.AT/Philipp Steurer
Bregenz. Das heute in Kraft getretene Durchgriffsrecht des Bundes für die Schaffung von Flüchtlingsquartieren ist für Landeshauptmann Markus Wallner derzeit für Vorarlberg praktisch ohne Bedeutung: "Wir erfüllen nun schon seit einigen Wochen ständig die vereinbarte Quote zu 100 Prozent." Die Quartierssuche in Vorarlberg laufe ohnehin auf Hochtouren.


Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden funktioniere sehr gut, betont Wallner: “Es gelingt uns, die ca. 70 bis 100 Personen, die pro Woche in Vorarlberg ankommen, unterzubringen.” Der partnerschaftliche Zugang habe sich bewährt. Wallner halte deshalb auch nichts davon, von oben herab Fakten zu schaffen, in dem der Bund von sich aus in den Gemeinden Quartiere schaffe. “Wir suchen das Gespräch mit den Gemeinden und auch der Bevölkerung. Alles andere schafft nur unnötigen Widerstand”, macht der Landeshauptmann deutlich. Mit heute, 1. Oktober 2015, befinden sich 2.361 Asylsuchende in Vorarlberg.

Innenministerium: 44 Plätze fehlen in Vorarlberg

Laut Innenministerium erfülle allerdings derzeit kein Bundesland außer Wien tatsächlich die Quote. Vorarlberg schneidet nach Wien mit 98,17 Prozent am besten ab, 44 Plätze würden fehlen. Niederösterreich (97,98 Prozent) müsste 219 zusätzliche Unterbringungsmöglichkeiten schaffen. Hier kommt der Aufnahmestopp in Traiskirchen zum Tragen: Zwar halten sich dort laut BMI immer noch 2.700 Menschen auf, das ist aber doch deutlich weniger als die über 4.000 im Sommer. Und somit ist Niederösterreich, das früher zu den Quoten-Musterschülern zählte, nicht mehr im Plus.

Salzburg ist Schlusslicht

93,46 Prozent werden für Tirol ausgewiesen, es fehlen 301 Plätze. Oberösterreich hat eine Quote von 91,21 Prozent, hier fehlen Unterkünfte für 799 Personen. In der Steiermark müssten 753 Plätze geschaffen werden, um den Sprung von 90,28 Prozent auf die 100 zu schaffen. Das Burgenland liegt bei 89,52 Prozent (Fehlstand 192), Kärnten bei 84,91 Prozent (535) und Salzburg bei 83,73 Prozent (minus 554).

Nur “winterfeste” Unterkünfte zählen

Nun könnten einige Länder darauf verweisen, dass bei ihnen Asylwerber auch in Zelten oder (Turn-)Hallen untergebracht sind. Insgesamt halten sich derzeit 2.980 Menschen in solchen Unterkünften auf (inklusive jener Personen, die ins slowakische Gabcikovo gebracht wurden). Würde man diese zur Berechnung hinzuzählen, lägen immerhin noch Niederösterreich und die Steiermark im Plus.

Allerdings: Laut dem Gesetz, mit dem das Durchgriffsrecht geregelt wird, zählen solche Quartiere explizit nicht für die Quotenerfüllung. Dort ist von “winterfesten” Unterkünften die Rede, was für Zelte nicht zutrifft. Und Hallen können zwar geheizt werden, sind aber für die Dauer des Asylverfahrens, im Schnitt rund fünf Monate, ebenfalls keine ausreichende Wohnmöglichkeit, argumentiert man im Ministerium.

Der “Sollstand”, also die Zahl der benötigten Quartiere in der Asyl-Grundversorgung, betrug mit 30. September übrigens genau 54.234 Plätze. Mit dem Durchgriffsrecht, das heute, Donnerstag, in Kraft tritt, kann der Bund Quartiere für Personen, die in Österreich Asyl beantragt haben, errichten, ohne dass die lokale Politik dies durch bau- und widmungsrechtliche Schritte verhindern kann. Die tausenden Notquartiere, die derzeit aufgrund des Flüchtlingsstroms durch Österreich notwendig sind, haben damit nichts zu tun.

(APA, Red.)

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