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Wallner bei erhöhter Gewinnabschöpfung kritisch

LH Wallner sieht Gefahr einer Dämpfung der Investitionsfähigkeit der illwerke vkw
LH Wallner sieht Gefahr einer Dämpfung der Investitionsfähigkeit der illwerke vkw ©APA | VOL.AT
Die angekündigte Verschärfung des Energiekrisenbeitragsgesetzes will sich Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) "sehr genau anschauen".
Regierung will Gewinne stärker abschöpfen
Die Teuerung dominiert die Debatte

Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) hat am Donnerstag die als zu wenig und zu spät wirksam kritisierten Anti-Teuerungsmaßnahmen der Regierung verteidigt. Die Bundesregierung habe eine Reihe an hintereinander geschalteten Maßnahmen gesetzt. Man werde bald die Effekte sehen, war Kogler überzeugt und mahnte zugleich, man dürfe jetzt nicht erwarten, dass "die Preise über Nacht gekappt" werden. "Da muss man umsichtig vorgehen", sagte der Vizekanzler bei einem Vorarlberg-Besuch.

"Da schauen wir nicht mehr zu"

Ziel sei es weiter, die im Vergleich hohe Kaufkraft der Österreicher und Österreicherinnen zu erhalten. Man habe hier bereits wichtige Investitionen gesetzt, etwa mit Steuersenkungen, der Abschaffung der kalten Progression und Anti-Teuerungsausleichen. "Wir wurden auch schon kritisiert, dass wir zu viel getan haben", meinte Kogler. Bei Lebensmittel- und Energiekosten werde man weitere Steigerungen nicht hinnehmen. "Da schauen wir nicht mehr zu", betonte er. Durch die Abschöpfung von Übergewinnen der Energiekonzerne - "die Zahlen geben das her" - sollte rasch mehr bei den Menschen ankommen. Das Gesetz zur Gewinnabschöpfung werde schon im Juni im Kraft treten, "schneller geht ja gar nicht mehr", so Kogler. Dann sollten Effekte sichtbar werden, möglicherweise werde bereits die Ankündigung der Maßnahme die Preise sinken lassen, hoffte er. Auch im Lebensmittelbereich "fahren wir jetzt überall rein". Man setze dort auf mehr Transparenz und eine Aufstockung bei der Wettbewerbskontrolle.

Wallner bei Gewinnabschöpfung kritisch

Die angekündigte Verschärfung des Energiekrisenbeitragsgesetzes will sich Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) als Eigentümervertreter des landeseigenen Energieversorgers illwerke vkw "sehr genau anschauen". Es gebe seitens des Unternehmens erst eine vorsichtige Schätzung, die von einem hohen einstelligen Millionenbetrag ausgehe. Regel- und Pumpspeicherenergie müssten jedenfalls ausgenommen bleiben, betonte er, das brauche man zum Gelingen der Energiewende. Bei Eingriffen sehe er die Gefahr einer Dämpfung der Investitionen, im schlimmsten Fall schmälere die Maßnahme die Investitionsfähigkeit des Unternehmens und erziele keinen Effekt.

Was genau wird abgeschöpft?

Kernpunkt ist die Begrenzung der Erlöse für Stromproduzenten auf 120 Euro je Megawattstunde. Wird Strom von den Erzeugern teurer verkauft, dann schöpft der Staat darüber hinausgehende Beträge ab, erläuterte Jakob Schwarz, Sprecher der Grünen für Budget und Steuern, im Gespräch mit der APA. Die Maßnahme ziele also nicht auf den Gewinn sondern auf den Umsatz ab.

Diese Abschöpfungsschwelle soll ab 1. Juni für alle gelten, unabhängig von allfälligen Preissenkungen. Unternehmen, die weniger als 120 Euro verlangen, ersparen sich aber die Abgabe an den Staat. Ein ganz neues Gesetz ist dafür auch nicht nötig. In dem seit 1. Dezember 2022 geltenden Gesetz über den Energiekrisenbeitag-Strom (EKB-S) müsse nur der Schwellenwert angepasst werden, so Schwarz. Bisher wurden Erlöse über 140 Euro je MWh abgeschöpft.

Die Abschöpfung gilt für in Österreich erzeugten Strom aus allen Quellen mit Ausnahme von Biomethan und Erdgas oder aus Pumpspeicherkraftwerken. Bei Erdgas mache so eine Abschöpfung keinen Sinn, weil sie im EU-System preissetzend wirken, so Schwarz, der auf Seite der Grünen das Anti-Teuerungspaket mitverhandelt hat. Kraftwerke können einen höheren Betrag geltend machen, wenn sie belegen können, dass ihre Gestehungskosten über 120 Euro/MWh liegen. Dann wird ihnen ein Erlös zugestanden, den den Gestehungskosten plus einer Marge von 20 Prozent entspricht.

Die Erlösabschöpfung wird halbjährlich abgerechnet. Im derzeit gültigen Gesetz ist die Maßnahme bis zum 31. Dezember 2023 begrenzt. Ursprünglich war das Finanzministerium davon ausgegangen, dass im Zuge der befristeten Maßnahme 2 Mrd. Euro abgeschöpft werden können. Angesichts sinkender Preise dürfte dieser Betrag aber zu hoch sein.

Zugleich nimmt das Gesetz auch darauf Rücksicht, dass die Unternehmen riesige Investitionen in den Umstieg auf erneuerbare Energieträger tätigen müssen. Daher können Investitionen in den Ausbau der erneuerbaren Energie, des Leitungsnetzes und der Energieeffizienz, soweit sie 2023 kostenwirksam werden, zur Hälfte angerechnet werden. Damit würde der Abschöpfungsbetrag "nach oben geschoben", auf bis zu 160 Euro je MWh. Das heißt, wenn die Investitionen eines Unternehmens beispielsweise 80 Euro je verkaufter Megawattstunde entsprechen, werden Erlöse erst ab 160 Euro Verkaufswert abgeschöpft statt ab 120 Euro. Alle Erlöse über 160 Euro je Megawattstunde müssen aber jedenfalls an die Republik Österreich überwiesen werden, auch wenn noch mehr investiert werden sollte. Schwarz schätzt, dass Unternehmen wie der Verbund wohl genug investieren werden, um die Abschöpfungsschwelle von 160 Euro/MWh zu erreichen.

(APA)

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