Die Hauptverhandlung wurde damals vertagt, weil der Angeklagte nicht erschienen war. 2013 war der Angeklagte in seinem Drogenprozess am Landesgericht anwesend. Warum damals nicht auch über die schwere Körperverletzung mitverhandelt worden ist, ist unklar. Jedenfalls wurde darüber erst gestern entschieden – neun Jahre nach der ersten Verhandlung.
Der 41-jährige Angeklagte wurde am Donnerstag wegen schwerer Körperverletzung schuldig gesprochen. Allerdings sah die Richterin von der Verhängung einer Zusatzstrafe ab. Sie hatte die Verurteilung aus dem Jahr 2013 im Drogenprozess zu berücksichtigen. Dort war der Oberländer zu einer bedingten Haftstrafe von sechs Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 360 Tagessätzen verurteilt worden. Diese Strafe sei selbst unter Einbeziehung der schweren Körperverletzung ausreichend, meinte die Richterin. Das gestrige Urteil, das der Angeklagte annahm, ist nicht rechtskräftig, weil die Staatsanwältin drei Tage Bedenkzeit in Anspruch nahm.
Polizisten ins Gesicht geschlagen
Nach Ansicht der Richterin hat der Angeklagte 2011 im Walgau einem Polizisten ins Gesicht und auf den Hinterkopf geschlagen, den Beamten in den Schwitzkasten genommen und auf den Boden gerissen. Dabei wurde der Polizist leicht verletzt. Als Teilschmerzengeld hat der Angeklagte dem Beamten 200 Euro zukommen zu lassen.
Verteidiger Wolff beantragte einen Freispruch wegen Verfolgungsverjährung. Denn die Justiz sei in dem Strafverfahren mehr als fünf Jahre lang untätig geblieben. Die Richterin äußerte sich dazu nicht. Die Staatsanwältin merkte an, nach dem Angeklagten, der ins Ausland verzogen sei, sei gesucht worden.
(Seff Dünser / NEUE)
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