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Waldbrände am Urlaubsziel sind ein Stornogrund

Waldbrände in der Urlaubsregion sind bei Pauschalreisen ein Stornogrund.
Waldbrände in der Urlaubsregion sind bei Pauschalreisen ein Stornogrund. ©REUTERS/Alexandros Avramidis
Wenn der Urlaub in den Süden schon gebucht ist, aber die Urlaubsregion von Waldbränden heimgesucht wird, dann kann storniert werden. Bei Pauschalreisen muss dazu die zeitliche und räumliche Nähe gegeben sein.

Der Süden Europas wird derzeit von Waldbränden geplagt. Wer kurz vor einer Reise in die betroffenen Gebiete steht, sollte wissen: "Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies kann bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall sein – und zwar unabhängig davon, ob es eine Reisewarnung des Außenministeriums gibt", erklärt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Kostenfreie Stornierung des Urlaubs hängt von zeitlicher Nähe ab

Eine kostenfreie Stornierung ist allerdings nur möglich, wenn der Urlaubsantritt und die Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die geplante Reise genau in die betroffene Region führt. "Startet der Urlaub beispielsweise erst in zwei Wochen, heißt es: abwarten und sich kurzfristig über die aktuelle Lage informieren", erklärt die Expertin. Steht der Urlaub hingegen unmittelbar bevor, sollten Pauschalreisende mit dem Reiseunternehmen Kontakt aufnehmen und gemeinsam nach Alternativen suchen.

Auch individuelle und gesundheitliche Situation wichtig

"Auch die individuelle, z. B. gesundheitliche, Situation des oder der Reisenden ist in diesem Zusammenhang wichtig: Bedeutet die außergewöhnliche und extreme Hitze ein Gesundheitsrisiko, kann bei einer Pauschalreise ebenfalls ein kostenloser Rücktritt möglich sein", weiß Pronebner. Individualreisende können ihren separat gebuchten Flug grundsätzlich nur kostenfrei stornieren, wenn das Flughafengelände betroffen bzw. eine Landung nicht möglich ist. Ob eine Stornierung der individuell gebuchten Unterkunft möglich ist, hängt vom Recht des jeweiligen Landes ab.

Naturkatastrophe während des Urlaubs – was ist zu beachten?

"Tritt die Gefahr durch eine Naturkatastrophe erst am Urlaubsort ein und die Reise muss deswegen frühzeitig abgebrochen werden, hat der Veranstalter einer Pauschalreise den Rücktransport zu organisieren und zu zahlen", so Pronebner. Eine Preisminderung und somit eine Rückerstattung eines Teils der Reisekosten sei dann möglich. Bei Individualreisen empfiehlt sich eine Rücksprache mit der Reiseversicherung, ob der kostenlose Abbruch der Reise gedeckt ist.

Fluglinien müssen bei Sperre des Flughafens Betreuungsleistung erbringen

Ob Pauschal- oder Individualreise: Ist eine spontane Rückreise aufgrund einer Sperre des Flughafens nicht möglich und man sitzt im Urlaubsland fest, müssen die Airlines oder der Reiseunternehmen Betreuungsleistungen übernehmen. Die Fluglinien sorgen dann beispielsweise für die Kosten von Mahlzeiten und eventuell einen Hotelaufenthalt. Pauschalreiseveranstalter müssen die Kosten vor Ort in der Regel für maximal drei Nächte zahlen. Pronebner empfiehlt in einer solchen Situation, sich kurzfristig und direkt an die Airline bzw. den Veranstalter zu wenden.

ÖAMTC-Mitglieder können sich mit Fragen rund um Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden: Die Juristinnen beraten kompetent und kostenlos – und sind für Notfälle auch rund um die Uhr erreichbar. Infos unter www.oeamtc.at/rechtsberatung.

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