Am 12. Dezember wurden alle vier Angeklagten freigesprochen. Im Zentrum der Verhandlung stand die Handhabung der Ausstellung und Ausgabe von Wahlkarten für die Bürgermeister-Stichwahl in Bludenz am 29. März 2015. Aufgrund der diesbezüglichen schweren Unregelmäßigkeiten hatte der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Stichwahl aufgehoben.
Richterin Sonja Nachbauer erklärte in ihrer Urteilsbegründung, dass zwar die Ausgabe der Wahlkarten ungesetzlich gewesen sei. Man könne aber nicht davon ausgehen, dass die Angeklagten dies gewusst hätten.
Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet
Wie der ORF Vorarlberg berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Feldkirch nun eine Nichtigkeitsbeschwerde angemeldet. Das heißt, sobald das schriftliche Urteil vorliegt, können die Behörden in Berufung gehen.
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