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Wahlalter senken

Die Abschaffung der Wahlpflicht, rund 3.

000 zusätzliche Wahlberechtigte durch eine neue Stichtagsregelung bezüglich des Wahlalters sowie diverse Vereinfachungen des Gemeindewahlgesetzes sind die Eckpfeiler des neuen Wahlrechtspaketes der ÖVP Vorarlberg, das Klubobmann Markus Wallner heute, Montag, in Bregenz vorgestellt hat. Das neue Wahlrechtspaket erfordert eine Änderung der Landesverfassung, wofür eine zwei Drittel Mehrheit im Landtag erforderlich ist. Laut Wallner könnten die neuen Regelungen aber bereits im kommenden Jahr zum Tragen kommen.

Vorbehaltlich einer zwei Drittel Mehrheit im Vorarlberger Landtag, sind in Vorarlberg im kommenden Jahr bereits alle Bürger, die am Wahltag 18 Jahre alt sind, wahlberechtigt. Bisher durften nur jene 18-jährigen ihre Stimme abgeben, die bereits am 31. Dezember des Vorjahres dieses Alter erreicht hatten. Konkret bedeutet die „Teilsenkung des Wahlalters“, dass bei Landtagswahlen in Vorarlberg künftig rund drei Viertel eines Jahrgangs zusätzlich ihre Stimmen abgeben dürfen. „In Zahlen sind das etwa 3.000 Personen, also knapp ein halbes Mandat“, betonte ÖVP-Klubobmann Wallner.

Eine Wahlaltersenkung auf die häufig geforderten 16 Jahre lehnt die Vorarlberger ÖVP derzeit ab. Bei den kommenden Wahlgängen wolle man zunächst Erfahrungen mit der neuen „Teilsenkung“ sammeln, so Wallner, „eine Wahlaltersenkung will ich aber nicht für alle Zeiten ausschließen.“

Mit der Abschaffung der Wahlpflicht trage die Ländle-ÖVP einem weit verbreiteten gesellschaftlichen Anliegen Rechnung, obwohl die nachvollziehbaren und begründeten Argumente für eine Wahlpflicht auch nach wie vor bestünden.

Zahlreiche Vereinfachungen sieht das Wahlrechtspaket beim Gemeindewahlgesetz vor. So sollen künftig Wahlvorschläge auch auf gesonderten Schriftstücken und nicht wie bisher auf einem einheitlichen Dokument eingebracht werden können. Diese Regelung hatte den Wahlwerbern bei den Gemeindewahlen 2000 in Vorarlberg häufig Schwierigkeiten bereitet und sogar dazu geführt, dass sich einige Kandidaten auf Grund formaler Fehler nicht an der Wahl hatten beteiligen können.

Auch die Sanierungsmöglichkeiten für fehlerhafte Wahlvorschläge werden im Wahlrechtspaket stark ausgeweitet. Künftig müssen mangelhafte Wahlvorschläge von der Gemeindewahlbehörde – nicht wie bisher vom Bürgermeister – an den zustellungsberechtigten Vertreter der betreffenden Partei übergeben werden. Dieser hat die Möglichkeit, erforderliche Angaben oder Erklärungen binnen 48 Stunden nachzureichen.

„Damit trägt in Zukunft die Gemeindewahlbehörde, die sich aus Vertretern verschiedener Parteien zusammensetzt, die Verantwortung und nicht mehr der Bürgermeister allein“, betonte ÖVP-Landtagsabgeordneter Hans Kohler in Anspielung an die Streitigkeiten rund um die letzte Gemeinderatswahl in Dalaas. Dort dürften Blau und Rot bei der Wahlanmeldung Formalfehler unterlaufen sein, die notwendigen schriftlichen Unterstützungserklärungen wurden nicht rechtzeitig eingereicht. Verantwortlich dafür wurde damals der ÖVP-Bürgermeister in seiner Funktion als Leiter der Gemeindewahlbehörde gemacht.

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