Damit wird in Umsetzung einer EU-Richtlinie bis Ende 2014 ein computergestütztes zentrales Waffenregister eingerichtet. Dort werden erstmals alle Schusswaffen erfasst, auch jene, die bisher frei erhältlich waren.
Der Großteil der Bestimmungen wird aber erst in Kraft treten, wenn die technischen Voraussetzungen für den Betrieb des Registers geschaffen sind. Dann werden Waffen der sogenannten Kategorien C (etwa Gewehre mit gezogenem Lauf) und D (Schrotflinten), also Langwaffen, für die keine sonstige waffenrechtliche Bewilligung notwendig ist, vom Besitzer bei einem niedergelassenen Waffenhändler zu melden sein.
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.