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VwGH: Nur wer ORF sehen kann, muss auch dafür zahlen

Wer die Fernsehprogramme des ORF nicht empfangen kann, muss auch kein Programmentgelt bezahlen. Das hat der Verwaltungsgerichtshof in einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden.

Bisher musste jeder, der über eine so genannte Rundfunkempfangseinrichtung verfügt hat, die vollen Gebühren zahlen. Diese setzen sich zu rund 70 Prozent aus dem ORF-Programmentgelt, sowie zu weiteren 30 Prozent aus Rundfunkgebühren für Fernsehen und Radio und einem Kunst- und Kulturförderungsbeitrag zusammen. Künftig müssen all jene, die ORF 1 und ORF 2 nicht empfangen können, lediglich den Anteil an Bund und Länder zahlen, nicht aber das ORF-Entgelt.

Im konkreten Anlassfall hatte ein Fernsehkunde geklagt, der über einen digitalen Satellitenreceiver samt ORF-tauglicher Smart-Card verfügte. Im Oktober 2007 teilte ihm der ORF mit, dass ab 25. Jänner 2008 mit seinem derzeitigen Satellitenreceiver sowie der zur Verfügung gestellten Smart-Card das Programm des ORF nicht mehr empfangen werden könne. Es wurde ihm angeraten, unverzüglich einen neuen Receiver anzuschaffen, obwohl er sämtliche anderen Programme mit dem Gerät derzeit und auch künftig digital empfangen kann. Da er ab 26. Jänner das Fernsehprogramm des ORF nicht mehr empfangen konnte, bekämpfte er die Gebührenvorschreibung der GIS Gebühren Info Service GmbH in Höhe von monatlich 20,28 Euro und bekam Recht.

Grundsätzlich sind vom Urteil des VwGH Haushalte betroffen, die den ORF technisch nicht empfangen können. Das sind vor allem Zuseher mit analogem Satellitenempfang, die keine zusätzliche DVB-T-Box haben oder Digital-Sat-Seher, die nicht über eine grüne ORF-Smart-Card verfügen.

Der ORF nimmt das Urteil relativ gelassen. Laut Kommunikationschef Pius Strobl seien “nur wenige Haushalte tatsächlich betroffen”. Außerdem müsse jeder, der künftig keine ORF-Gebühren mehr zahlen will, in einem Verfahren nachweisen, “dass er vom ORF nicht versorgt wird oder keine Empfangsmöglichkeit hat”, so Strobl. Dennoch lässt der ORF derzeit seine Juristen prüfen, welche Konsequenzen das Urteil für das Unternehmen hat.

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