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VW-Abgasskandal: Kaufvertrag ungültig - Ländle-Anwalt erficht 11.700 Euro

Der beklagte Autohändler muss der Klägerin 11.000 Euro vom Kaufpreis für den gebrauchten VW Golf 6 zurückzahlen und zudem 700 Euro an Zinsen.
Der beklagte Autohändler muss der Klägerin 11.000 Euro vom Kaufpreis für den gebrauchten VW Golf 6 zurückzahlen und zudem 700 Euro an Zinsen. ©dpa
Autohändler muss Diesel-Pkw mit manipulierter Schadstoff-Software zurücknehmen und Kaufpreis zurückzahlen, urteilten Richter.

Es dürfte sich um eines der ersten zweitinstanzlichen Gerichtsurteile zum VW-Abgasskandal in Österreich handeln, mit dem der Klage eines Konsumenten stattgegeben wurde, meint Daniel Wolff. Die vom Mitarbeiter der Dornbirner Anwaltskanzlei Clemens Pichler vertretene Autokäuferin hat in Oberösterreich vorläufig einen Zivilprozess gegen einen Autohändler gewonnen.

Berufungsrichter des Landesgerichts Wels haben entschieden, dass der Kaufvertrag vom November 2014 zwischen der Frau und dem Händler aufgehoben wird. Der beklagte Autohändler muss der Klägerin 11.000 Euro vom Kaufpreis für den gebrauchten VW Golf 6 zurückzahlen und zudem 700 Euro an Zinsen. Dafür gibt die Autofahrerin dem Händler das 2009 gebaute Dieselfahrzeug zurück, dessen Kilometerstand sich seit dem Kauf von 120.000 auf 160.000 Kilometer erhöht hat. Vom ursprünglichen Kaufpreis von 12.900 Euro wurde nur ein Benützungsentgelt von 1900 Euro abgezogen. Dieses Entgelt für die Benützung des Autos hat die beklagte Partei vor Gericht nicht als zu gering bekämpft.

Begründet haben die Berufungsrichter die sogenannte Wandlung mit dem wesentlichen Mangel beim Autoverkauf, den aus ihrer Sicht die betrügerische Schadstoff-Software im VW-Motor darstellt.

Über Grenzwerten. Die Schummel-Software habe bei Tests auf dem Prüfstand zu geringe Schadstoffwerte angezeigt. Im tatsächlichen Fahrbetrieb auf der Straße seien die vorgeschriebenen Grenzwerte allerdings überschritten worden. Derartige Manipulationen seien dem Konsumenten nicht zuzumuten, meinen die Welser Richter. Dadurch sei das Vertrauen des Käufers zerstört worden. Die oberösterreichischen Zivilrichter bezogen sich dabei ausdrücklich auch auf zwei erstinstanzliche Urteile des Landesgerichts Feldkirch. Der wesentliche Mangel könne mit einem Software-Update wohl nicht behoben werden, heißt es im Welser Urteil, mit dem das klagsabweisende Ersturteil des Bezirksgerichts Vöcklabruck aufgehoben wurde. Denn es gebe Berichte, wonach die Software-Änderung zu Verrußungen im Motor führe. Die Standfestigkeit von Bestandteilen des Motors könnte dadurch verringert werden.

Die Welser Zweitrichter haben jedoch eine ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof (OGH) in Wien zugelassen. Weil noch keine höchstgerichtliche Rechtsprechung zu Fragen der Gewährleistung im Zusammenhang mit dem VW-Abgasskandal vorliege. Dazu sei eine Klärung im Sinne der Rechtssicherheit erforderlich.

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