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ÖVP zeigt Diebstahl des Strategiepapiers an

Die ÖVP möchte gerichtlich klären lassen, wie es zur Veröffentlichung des geheimen Strategie-Papiers "Wahltag 1. Juni" im "profil" kam. Der Kabinettschef von Vizekanzler Wilhelm Molterer (V), Ralf Böckle, behauptet, dass das Papier aus seiner Aktentasche entwendet wurde.

Er hat bei der Staatsanwaltschaft Wien eine Sachverhaltsdarstellung wegen “versuchtem Diebstahl im Ministerratssaal des Parlaments” eingebracht – und verweist in dieser auf das Umfeld von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S), berichtet “News”.

Der Staatsanwaltschaft lag die Sachverhaltsdarstellung am Donnerstag noch nicht vor, erklärte Sprecher Gerhard Jarosch gegenüber der APA.

In der Anzeige wird davon ausgegangen, dass das Papier vergangenen Mittwoch beim Ministerrat im Parlament aus Böckles Aktentasche entwendet wurde – und ein Hinweis auf das Umfeld von Bundeskanzler Alfred Gusenbauer (S) gegeben: Böckle habe die Tasche einige Zeit unbeaufsichtigt im Ministerratssaal liegen gelassen. Bei seiner Rückkehr sei sie verschwunden gewesen. “Letztlich ergab eine Nachfrage beim Amtsdiener im Vorzimmer des Herrn Bundeskanzlers, dass die Tasche von Herrn Böckle diesem vor kurzem von einem Mitarbeiter aus dem Kabinett des Herrn Bundeskanzlers ausgehändigt worden war. Bei einem Blick in die Tasche hat mein Mandant festgestellt, dass deren Ordnung verändert war”, gibt der Anwalt in der Sachverhaltsdarstellung an.

Die Bedeutung des Vorfalls sei Böckle erst klar geworden, nachdem das “profil” die Strategiepapiere der ÖVP “mit einem Papier, das eindeutig aus dem Inhalt der Tasche stammte, auszugsweise abdruckte”. Genau “das Papier fehlte” aber, steht laut “News” in der Anzeige.

Der Anwalt sieht nicht nur den Tatbestand “Auskundschaftung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses” (Par. 123 StGB) verwirklicht. Er beantragte auch Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Diebstahls – weil der Verdacht bestehe, dass eine vorerst unbekannte Person die Tasche mit dem Vorsatz an sich genommen hat, sich durch Zuneigung von Inhalten der Tasche unrechtmäßig zu bereichern.

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