“Dass in der Vergangenheit Betreuungspersonen wohl Essen zubereiten konnten, dieses aber nicht legal verabreichen durften, ist schon lange ein Kritikpunkt im Bereich der Pflege und Betreuung.”, so Franz weiter.
Mit der Änderung des Gesunden- und Krankenpflegegesetzes wurde am Donnerstag im Nationalrat die Erweiterung der Kompetenzen für die 24-Stunden-BetreuerInnen beschlossen. Dadurch ist es den selbstständig oder unselbstständig tätigen Betreuungskräften in Hinkunft gestattet, den Betroffenen unter anderem bei der Nahrungs- und Flüssigkeitsaufnahme, bei der Körperpflege, bei der Arzneimittelaufnahme, beim Anlegen von Bandagen und Verbänden und bei der Verabreichung von Insulin-Injektionen zu helfen, sofern ihnen diese Tätigkeiten von Ärzten bzw. qualifiziertem Pflegepersonal übertragen werden.
Die Qualitätssicherung wird durch eine umfassende Dokumentations- und Informationspflicht festgeschrieben. Die Delegationsmöglichkeit an Laienkräfte durch Ärzte und Pflegefachkräfte gilt nur für den häuslichen Bereich und nicht für Heime. Notwendige Betreuungsleistungen können nun legal erbracht werden. Das ist gerade auch für Menschen mit Behinderung im Bereich der persönlichen Assistenz besonders wichtig, betont die Abgeordnete abschließend.
Quelle: ÖVP
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