Bei der Vorarlberger Landtagswahl am 19. September können die Wahlberechtigten bis zu drei Vorzugsstimmen an von ihnen bevorzugte Kandidaten vergeben.
Dazu müssten allerdings in einem Bezirk zwölf Prozent der Wähler einer Partei jeweils zwei Vorzugsstimmen an den entsprechenden Landtagsmandat-Anwärter vergeben – was sehr unwahrscheinlich ist. Ein Vorzugsstimmenmandat hat es in Vorarlberg noch nie gegeben, bestätigte Berndt Salomon, Leiter der Landeswahlbehörde. Rund drei Prozent der Wähler können bewirken, dass ein Kandidat eine Position vorrückt, die Vorzugsstimmen von sechs Prozent der Wähler lassen einen Sprung um zwei Plätze zu, neun Prozent um drei Ränge. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die anderen Kandidaten auf der Liste nicht allzu viele Vorzugsstimmen für sich verbuchen können – sonst erhöhen sich die Prozentsätze.
Das Vorarlberger Landtagswahlgesetz sieht vor, dass zwei der drei Vorzugsstimmen an einen Kandidaten vergeben werden dürfen. Weiters steht den Wählern frei, auch eine nicht auf der Liste aufscheinende Person (einen so genannten freien Wahlwerber) anzuführen und an diese eine oder zwei Vorzugsstimmen zu verteilen. Verzichtet ein Wähler auf Vorzugsstimmen und kreuzt nur eine Partei an, akzeptiert er die auf dem Stimmzettel von der entsprechenden Fraktion vorgegebene Reihung der Kandidaten.
Gerade die Rangfolge der Anwärter auf den Einzug ins Landesparlament war bei der ÖVP im Frühling Anlass zu heftigen parteiinternen Auseinandersetzungen gewesen. Im Bezirk Dornbirn waren sich die Ortsgruppen aus Lustenau und Dornbirn in die Haare geraten, weil beide auf Spitzenplätzen beharrt hatten. Dies hatte dazu geführt, dass die Lustenauer Kandidaten mit immensem persönlichen Einsatz auf Stimmensuche gegangen waren. Am Ende der Vorwahl hatten so drei Politiker aus Lustenau die ersten drei Ränge auf der Vorwahlliste im Bezirk Dornbirn belegt. Dieses Resultat hatte anschließend vom Landesparteivorstand wieder korrigiert werden müssen.
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