Dr. Bachmann zeigte in seinem Referat an Hand vieler selbst erlebter Beispiele den Vorteil einer Patientenverfügung. Er hat als langjähriger Obmann des Seniorenrates der Landeshauptstadt Bregenz einen Vorschlag für eine „zu beachtende Patientenverfügung“ (im Gesetz als „Beachtliche“ bezeichnet) erstellt. Das Formular wird den mit großem Interesse zuhörenden Besuchern übergeben.
Der Sinn der Patientenverfügung ist in einem kurzen Satz auf der Erklärung zusammengefasst: „Ich möchte, dass mein Sterbeprozess höher bewertet wird als die medizinischen Möglichkeiten einer zeitlichen Verlängerung meines Lebens“. Falls sich der Patient infolge seiner Erkrankung (z.B. Bewusstlosigkeit, fortgeschrittene Demenz) nicht mehr äußern kann, ist die Patientenverfügung von großem Nutzen.
Herrn Dr. Bachmann gilt für seinen hervorragenden Vortrag ein ganz großer Dank.
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