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Vorteile durch den Makleralleinauftrag

Wer eine Immobilie verkaufen oder vermieten möchte, kann einen jederzeit kündbaren Maklervertrag abschließen oder sich für den Alleinvermittlungsauftrag an einen Makler entscheiden.

Ein Alleinvermittlungsauftrag muss schriftlich abgeschlossen werden und wird auf bestimmte Zeit – üblicherweise sechs Monate – abgeschlossen. „Ich rate niemandem, mehrere Makler gleichzeitig zu beauftragen“, so Mag. Bernd Hagen M.A. vom Realbüro Hagen, Lustenau. Echte Kaufinteressenten suchen gezielt und damit in allen gängigen Medien, in denen Makler für gewöhnlich inserieren. Wer also mehrere Makler gleichzeitig beauftragt, findet nicht weitere Interessenten, sondern erreicht nur, dass ein Objekt den gleichen Interessenten zu verschiedenen Bedingungen und meist auch mit unterschiedlichen Eckdaten und Kaufpreisen angeboten wird. Diese Vorgehensweise erzeugt kein Vertrauen, es gibt verschiedene Ansprechpartner zum selben Objekt.

Pflichten für den Makler

Wird ein Immobilienmakler mit einem Alleinvermittlungsauftrag beauftragt, so ist er dazu verpflichtet, die Immobilie aktiv zu vermarkten. Er investiert also Zeit und Geld in die Bewerbung. Ohne Alleinvermittlungsauftrag hat er keine Sicherheit, dass die investierte Zeit und Kosten wieder hereingeholt werden können. Er wird sich deshalb auch nicht so intensiv um den Verkauf bemühen.

In vielen Fällen sind es Erfahrung und Wissen des konzessionierten Maklers, die zum gewünschten Erfolg, also zum Verkauf oder zur Vermietung, führen. Es gibt immer wieder Anfragen von Interessenten, die vielleicht an ein völlig anderes Objekt in anderer Lage gedacht haben. Mag. Hagen: „Hier kommt es auf das Geschick des Maklers an, die Vorteile eines Objektes hervorzuheben.“ Oft stellt sich dabei heraus, dass ein verfügbares Objekt den Anforderungen besonders gut entspricht, der Verkauf kommt zustande.

Wichtig bei der Auswahl des Maklers ist:

Ist der Makler kompetent und verfügt er über ausreichende Kenntnisse und Erfahrung?

– Ist der Makler auch nach Vertragsunterzeichnung noch für Sie da?

– Vertrauen Sie dem Makler, dass er Sie gut berät und Sie und Ihre Anliegen seriös umfassend vertritt?

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