Italien zählt zu den beliebtesten Urlaubsdestinationen der Österreicher. Kultur, Strand und Dolce Vita locken jedes Jahr – und so auch heuer – hunderttausende Urlauber in die italienischen Ferienregionen. Wer heuer mit dem Auto unsere südlichen Nachbarn bereist, sollte allerdings besonders vorsichtig sein. In der ARBÖ-Rechtsabteilung mehren sich die Anrufe, wonach heimische Autolenker für – teils mehrere Jahre zurückliegende - Vergehen horrend hohe Strafbescheide bekommen.
"Wenig kundenfreundlich"
So habe ein ARBÖ-Mitglied vor wenigen Wochen Post von einem Inkassobüro in Italien bekommen. Demnach soll der Lenker im Jahr 2016, also vor fünf Jahren, einen Teil der italienischen Autobahn befahren haben, ohne dafür Maut entrichtet zu haben. Der betroffene Oberösterreicher erinnere sich, dass damals die Mautstelle nicht besetzt und die Schranke geöffnet war. Daher sei der Österreicher weiter gefahren, was nun zu dem Strafbescheid geführt habe. Für den ARBÖ-Rechtsexperten Martin Echsel sei eine derartige Vorgehensweise wenig kundenfreundlich: "Ein offener Schranken bei einer Mautstation ist keine Einladung, reaktionslos durchzufahren. Fünf Jahre danach eine Strafe zu schicken ist trotzdem nicht fair, weil der Sachverhalt nach dieser Zeit nicht mehr leicht nachzuvollziehen ist.“
Tipp vom ARBÖ-Rechtsexperten für Italienurlauber: Sollte die Station unbesetzt sein oder unabsichtlich die Telepass-Spur gewählt worden sein, sollte umgehend mit der Mautgesellschaft Kontakt aufgenommen werden.
Italien-Urlauber, die mit dem Auto unterwegs sind, sollten heuer daher besonders vorsichtig sein sowie im Falle einer unklaren Situation ein Gedankenprotokoll erstellen. Auch Handyfotos (zum Beispiel im Falle einer nicht besetzten Mautstation) können zu einem späteren Zeitpunkt hilfreich sein, um die Unschuld zu beweisen. „Vorsicht, ist besser als Nachsicht. Denn niemand möchte den Urlaub mit einem ungerechtfertigten Strafbescheid in Erinnerung behalten“, sagt Echsel abschließend.
(VOL.AT)
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