Diese Erfahrung musste nun auch eine 19-jährige aus St. Gallen machen. Sie ärgerte sich über einen bestimmten Facebook-User und beschimpfte ihn in einer Gruppe als «Seckel» und «truurige Mensch». Das hat sich der Beschimpfte nicht gefallen lassen und Anzeige gegen die 19-jährige gestellt. Die Staatsanwaltschaft sah den Tatbestand der Beschimpfung erfüllt und verurteilte die Angeklagte zu 100 Franken Bußgeld, zwei Jahren Bewährung und einer Gelstrafe von 210 Franken.
Die Verurteilte zeigt sich wenig einsichtig und tut ihre Bestrafung als übertrieben ab. So denken viele Jugendliche. Bei vielen Jugendlichen herrscht die Unkultur, Leute, die man nicht mag, im Internet bloßzustellen, erklärt CVP-Nationalrätin Barbara Schmid-Federer. Sie hat es sich zur Aufgabe gemacht, dem sogenannten Cybermobbing den Kampf anzusagen. Das gefällte Urteil stellt einen Präzedenzfall dar und macht klar, dass Cybermobbing eine Straftat ist.
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