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Vorsicht bei Urlaubssouvenirs – hohe Strafen drohen

Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: Freiheitsstrafe möglich.
Einfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten: Freiheitsstrafe möglich. ©AP
So verlockend es auch sein mag, Produkte aus Elfenbein, Tropenhölzern oder Korallen aus dem Urlaub mitzubringen – man sollte auf derartige Erinnerungen verzichten, da der Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten eine der Ursachen für deren Gefährdung ist. Geldstrafen von bis zu 40.000 Euro und Freiheitsstrafen können drohen.

“Bereits über 35.000 Tier- und Pflanzenarten, deren Bestand gefährdet ist, sind im Washingtoner Artenschutzabkommen ‘CITES‘ geschützt”, weiß ÖAMTC-Touristikerin Kristina Tauer. Für die Mitnahme in die EU sind eine Ausfuhrgenehmigung der CITES-Behörde im Herkunftsland und eine Einfuhrgenehmigung des österreichischen Lebensministeriums notwendig. Das betrifft nicht nur die Tiere und Pflanzen selbst, sondern auch alle Erzeugnisse, die aus ihnen hergestellt werden. “Wer dennoch ein solches Souvenir mitbringt, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 40.000 Euro. Sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren ist möglich”, warnt Tauer.

Unwissenheit kann also teuer kommen. Daher sollte man sich unbedingt vor der Reise informieren, welche Mitbringsel nicht nach Hause gebracht werden dürfen. “Generell abzuraten ist vom Kauf lebender Tiere und Pflanzen. Auch Schnitzereien aus Elefanten-Stoßzähnen, Nashorn-Hörnern oder Wal-Knochen sollten keinesfalls gekauft werden”, hält die ÖAMTC-Expertin fest. Bei Schmuck aus Korallen und Muscheln ist ebenfalls Vorsicht geboten – es können bedrohte Arten darunter sein, deren Handel und Ausfuhr strafbar ist.

Kostenfalle Zollfreigrenze

Aber auch “harmlose” Mitbringsel, die nicht gegen den Artenschutz verstoßen, können für Reisende teuer werden. Prinzipiell sollten alle Einkäufe durch Rechnungen belegt werden können. Ansonsten wird der Warenwert vom Zoll geschätzt. Bei der zollfreien Einfuhr von Waren für den persönlichen Gebrauch aus Nicht-EU-Ländern gelten spezielle Höchstgrenzen hinsichtlich des Warenwertes:

  • 430 Euro von Flugreisenden
  • 300 Euro von allen anderen Reisenden
  • 150 Euro für Reisende unter 15 Jahren

Wer versucht, etwas am Zoll vorbei zu schmuggeln, muss nicht nur mit einer Steuernachzahlung, sondern auch mit hohen Strafen rechnen.

Diese Produkte sollten keinesfalls gekauft werden

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