Demnach werden die Provider mit 20 Prozent belastet, der Bund übernimmt den Rest. Der Löwenanteil davon (63 Prozent) wird vom Infrastrukturministerium berappt, das Innenministerium zahlt 34 Prozent, das Justizressort einen Fixbetrag von 360.000 Euro, was drei Prozent entsprechen soll.
Gespeichert werden die Verbindungsdaten via Telefon oder E-Mail für sechs Monate, womit – wie von Infrastrukturministerin Doris Bures (S) stets angestrebt – die entsprechende EU-Richtlinie mit dem Mindestmaß erfüllt wird. Die Strafverfolgungsbehörden erhalten nur Zugriff auf die Daten, wenn ein Vergehen mit einem Strafausmaß von über einem Jahr und ein richterlicher Beschluss vorliegen. Eine Ausnahme sind IP-Adressen, wo es keinen Strafrahmen gibt und die Auskunft nur einer begründeten Anordnung des Staatsanwalts bedarf, womit auch auf diesem Weg Kinderpornografie verfolgt werden kann.
Erleichtert werden kann der Informationszugang für die erste allgemeine Hilfeleistung oder zur Abwehr von Gefahren. Klassische Beispiele: Wenn eine in den Bergen vermisste Personen nur über das Handy geortet werden kann oder die Abwehr einer vorsätzlich begangenen Straftat, etwa einer Entführung, nötig ist.
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