Zugleich werden alle Zinszahlungen ab dem 1. März 2015, dem Zahlungsmoratoriums-Beginn, gestrichen. Die Fälligkeit aller Anleihen wird auf 31.12.2023 gestreckt.
900 Mio. Euro nachrangig
Nach Berechnungen der FMA liegen in der Heta noch 11,1 Milliarden Euro an Forderungen, für die das Land Kärnten haftet. Davon sind 900 Mio. Euro nachrangig und werden zur Gänze geschnitten, 10,2 Mrd. sind vorrangig und werden zu 54 Prozent geschnitten.
Damit müssen die Gläubiger insgesamt auf 6,4 Mrd. Euro verzichten – diese Summe muss nun Kärnten übernehmen. Der Bescheid der FMA ist mit der heutigen Veröffentlichung in Kraft.
8 Mrd. Euro Überschuldung
Die Gesamtverbindlichkeiten der Heta gibt die FMA mit 17,6 Mrd. Euro an. Das Vermögen der Abbaueinheit liegt bei 9,6 Mrd. Euro, womit eine rechnerische Überschuldung von 8 Mrd. Euro besteht. Wäre die Heta insolvent geworden, dann wäre die Erfüllungsquote bei 34,8 Prozent gelegen, dank geordneter Abwicklung liegt sie nun bei 46,02 Prozent. In absoluten Beträgen sind das 1,4 Mrd. mehr als in der Insolvenz zu erlösen gewesen wären. (APA)
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