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Vorgetäuschte Geiselnahme: Steirer muss in Anstalt

Geschworene folgten psychiatrischem Gutachter
Geschworene folgten psychiatrischem Gutachter ©APA (Archiv/Leodolter)
Ein 55-jähriger Obersteirer ist am Mittwoch im Landesgericht Leoben wegen einer vorgetäuschten Geiselnahme für nicht zurechnungsfähig erklärt und in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen worden. Der Mann hatte heuer im Februar 20 Stunden lang die Exekutive in Atem gehalten, indem er behauptete, eine Frau in seiner Gewalt zu haben und drohte, das Haus in die Luft zu sprengen.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Zwei Tage lang musste sich der Steirer vor einem Geschworenensenat verantworten. Der Auslöser für die Tat des sehr ordentlich und eloquent wirkenden Mannes war laut Staatsanwältin ein Vorfall im Jahr 2002, als der Obersteirer von den Stadtwerken wegen einer offenen Stromrechnung geklagt und schließlich zur Zahlung verurteilt wurde.

Von da an gab er keine Ruhe mehr und bombardierte alle möglichen Personen unter anderem aus Justiz und Politik mit Briefen. Er ortete wegen weiterer Verurteilungen eine massive Verschwörung gegen sich.

Eigentlich habe er die Geisel-Aktion erst für den Sommer geplant, aber eine Vorladung bei der Polizei am 16. Februar war dann der Auslöser. Der Mann ging er in seine Wohnung in St. Marein im Mürztal und rief verschiedene Leute an, um ihnen mitzuteilen, dass das Haus möglicherweise in die Luft fliegen würde und er eine deutsche Autostopperin als Geisel habe. Unter anderem musste daraufhin ein benachbartes Altersheim evakuiert werden.

Der psychiatrische Gutachter bescheinigte dem Angeklagten eine “ausgeprägte paranoide Persönlichkeitsstörung”. Das wollte der Beschuldigte nicht auf sich sitzen lassen und rief dazwischen: “Es ist eine Frechheit, was ich hier anhören muss.”

Der Gutachter diagnostizierte eine “partielle Zurechnungsunfähigkeit” für die Tat. Die Geschworenen folgten seinen Ausführungen und sprachen sich einstimmig für eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher aus.

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