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Vorbestrafter verletzte zwei Senioren

©Symbolbild/Bilderbox
77-Jährige erlitt Rippenbruch, 85-Jähriger am Hals Würgemale: Aggressiver Mieter wurde jeweils wegen Körperverletzung verurteilt.

Der junge Mann hat nach Ansicht des Strafrichters in einem Hotel zwei Senioren attackiert und dabei verletzt. Wegen Körperverletzung in zwei Fällen wurde der mit vier Vorstrafen belastete Angeklagte am Landesgericht Feldkirch zu einer bedingten, nicht zu verbüßenden Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt. Das milde Urteil ist rechtskräftig.

Nach den Feststellungen von Richter Andreas Böhler hat der 26-jährige Mieter den 85-jährigen Zimmervermieter am Hals gepackt und gewürgt. Dabei erlitt das Opfer laut Urteil Würgemale. Zudem hat der angeklagte Wiener aus Sicht des Strafrichters der eingreifenden Gattin des 85-Jährigen Tritte versetzt. Die 77-jährige Frau sei dadurch auf einen Hamsterkäfig gestürzt und habe sich dabei eine Rippe gebrochen. Freigesprochen wurde der Angeklagte von der angeklagten gefährlichen Drohung.

Pfand einbehalten. Die beiden Senioren betreiben ein Hotel und vermieten in Nebengebäuden Zimmer. Der Angeklagte war Mieter eines Zimmers. Der 85-jährige Zimmervermieter sagte, er habe dem 26-Jährigen gekündigt, weil der Mieter in der Unterkunft an Schlägereien beteiligt gewesen sei. Weil es noch Mietrückstände gegeben habe, habe er in Kartons eingepackte Wertgegenstände des Mieters als Pfand einbehalten.

Er habe am 20.3.2017 seine Sachen abholen wollen, sagt der Angeklagte. Dabei habe der Vermieter zu ihm gesagt, die Wertsachen seien bereits entsorgt worden. Daraufhin sei er wütend geworden und habe zuerst den 85-Jährigen leicht attackiert und danach dessen Gattin.

Im Strafverfahren wurde der Schlosser dazu verpflichtet, den beiden Verletzten als Schmerzengeld vorläufig jeweils 1000 Euro zu bezahlen. Die anwaltlich von Edgar Veith vertretenen Opfer haben inzwischen am Landesgericht zivilrechtlich weitere Schadenersatzforderungen eingeklagt. Dabei geht es jeweils um fünfstellige Euro-Beträge.

Gestern wurde am Landesgericht im anhängigen Zivilprozess verhandelt, in dem der 85-jährige Hotelier und Zimmervermieter als Kläger auftritt. Dabei behauptete der Kläger, er habe nicht nur Würgemale erlitten, sondern auch eine nach wie vor schmerzhafte Verletzung an der Wirbelsäule. Dazu sei es gekommen, als der Beklagte ihn mit beiden Händen erfasst und nach hinten gedrückt habe. Seither habe er beim Bücken Schmerzen.

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