Der Mann der bereits achtmal rechtskräftig verurteilt ist und zweimal abgeschoben worden ist, hatte sich im Mai eine halsbrecherische Verfolgungsjagd mit der Polizei geliefert und anschließend eine Polizistin in Lustenau mit dem Umbringen bedroht. Zudem besteht gegen den Türken ein Aufenthaltsverbot in Österreich.
Einspruchsfrist muss abgewartet werden
All das hinderte ihn nicht nach seiner Festnahme erneut einen Asylantrag zu stellen, da er in seiner Heimat angeblich mit dem Leben bedroht werde. Dieser Version schenkte die Asylbehörde offensichtlich keinen Glauben, zeigt sich Schwärzler zufrieden mit der Entscheidung. Nun gilt es abzuwarten, ob der Mann innerhalb der zwei Wochen Frist Berufung gegen den Bescheid einlegt. Sollte der Bescheid rechtskräftig werden rechnet Schwärzler damit, dass der Straftäter umgehend abgeschoben wird.
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