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"Vorarlbergs Weg in der Kinderbetreuung ist richtig"

Bregenz - "Die Kinderbetreuung muss für Vorarlbergs Familien finanzierbar und leistbar sein. Wie die Eltern ihre Kinder betreuen oder betreut haben wollen, wird nicht verordnet, das sollen sie selbst entscheiden können. Das ist unser primäres Ziel."

So kommentiert Landesrat Siegi Stemer den Beschluss des neuen Kindergartengesetzes heute, Mittwoch, im Landtag. “Kinderbetreuung muss in einer ländlichen Gemeinde anders organisiert und koordiniert sein als in einer Stadt. Deshalb soll der Bedarf durch die Eltern vorgegeben werden. Wir brauchen individuelle Lösungen, die am besten durch die Gemeinden mit Unterstützung des Landes gewährleistet werden können. Das ist der Vorarlberger Weg und wir sind überzeugt, dass es der richtige Weg ist”, sagte Stemer.

Im Hinblick auf die generelle Öffnung der Kindergärten für Dreijährige ab Herbst sorgt das Land durch eine Tarifharmonisierung dafür, dass die Eltern für eine Spielgruppe oder Kinderbetreuungseinrichtung künftig nicht mehr bezahlen müssen als für einen Kindergartenplatz. Richtschnur sind 25 Euro pro Monat für eine Betreuungszeit von 25 Stunden pro Woche.

Durch Mindestöffnungszeiten (7.30 bis 12.30 Uhr) wird die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert. Darüber hinausgehende Öffnungszeiten sollen im Rahmen einer Eltern-Bedarfserhebung festgelegt werden. Auch hinsichtlich der Reduzierung der Gruppengrößen auf maximal 23 Kinder bei zwei Kindergartenpädagoginnen ist Vorarlberg im Ländervergleich an der Spitze, so LR Stemer.

Geplant ist zudem eine deutliche Ausweitung des Kindergartenbildungsplanes in Sachen Sprachförderung und Früherziehung. Bei Gruppen mit hohen Anteilen an Dreijährigen und Kindern mit Sprachförderbedarf soll es mehr Personalressourcen geben. Dazu gilt es auch die pädagogische Aus-, Fort- und Weiterbildung zu modernisieren. Stemer: “Bei all diesen Bemühungen ist es uns aber wichtig, Kinder auch ‘Kind sein’ zu lassen.”

Für die gemeinsame Umsetzung dieses Weges werden die Gemeinden vom Land massiv unterstützt. Sie erhalten je nach Größe und Finanzkraft bis zu 90 Prozent der anfallenden Personalkosten ersetzt.

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