„Seit 2010 kümmert sich in Vorarlberg die Opferschutzstelle um Menschen, die als Kinder in öffentlichen und privaten Heimen Opfer von Gewalt und Missbrauch wurden. Insgesamt wurden bisher fast 200 Personen entschädigt“, erklärte Landesvolksanwalt Bachmayr-Heyda. Personen, die in staatlichen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Schulen Übergriffe erleiden mussten, sind jedoch bis heute nicht anerkannt. Der Landesvolksanwalt Florian Bachmayr-Heyda setzte sich dafür ein, dass auch diese Menschen miteinbezogen werden und eine Entschädigung erhalten. „Es darf keine Opfer zweiter Klasse geben“, stellt Bachmayr-Heyda fest.
Zusatzrente von 300 Euro
Seit Juli 2017 gelte in Österreich bundesweit zudem das Heimopferrentengesetz (HOG). Seither würden Personen, die als Kinder und Jugendliche in Heimen, Internaten oder Pflegefamilien misshandelt wurden, eine monatliche Zusatzrente von 300 Euro (12 mal jährlich brutto für netto) erhalten. Bei der Volksanwaltschaft wurde zu diesem Zweck eine Rentenkommission eingerichtet.
Volksanwalt Günther Kräuter, Leiter der Rentenkommission erklärte: „Bei der Rente handelt es sich um eine Anerkennung für erlittenes Leid, eine Wiedergutmachung ist ohnehin nicht möglich.“ Das Gesetz weise jedoch gravierende Lücken auf. Kräuter fordert daher Reformen: „Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie Menschen mit Behinderungen vor Erreichen des Pensionsalters müssen unbedingt miteinbezogen werden.“
(Red.)
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