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Vorarlberger Volksanwältin Gabriele Strele wird nicht wiederbestellt

Gabriele Strele wird als Landesvolksanwältin nicht wiederbestellt.
Gabriele Strele wird als Landesvolksanwältin nicht wiederbestellt. ©VOL.AT/ Steurer
Bregenz. Nicht wiederbestellt wird Landesvolksanwältin Gabriele Strele für eine zweite Amtsperiode. Für eine Wiederwahl war eine Dreiviertelmehrheit im Landtag Voraussetzung, die Oppositionsparteien sprachen sich jedoch "zur Verwunderung" der Regierungsparteien ÖVP und Grüne gegen Strele aus. Die Stelle wird neu ausgeschrieben.

Es sollte ein “routinemäßiges” Hearing im Volksanwaltsausschuss werden. Dort stand Gabriele Strele, seit 2009 Volksanwältin des Landes und einzige Bewerberin für die ausgeschriebene Stelle, am Mittwoch Rede und Antwort. Ihre Amtsperiode war abgelaufen, eine Wiederbestellung stand an. Im Vorfeld deutete eigentlich alles darauf hin, dass einer Wiederwahl nichts im Wege stehen dürfte.

Die nötige Dreiviertelmehrheit im Landtag wurde am Mittwoch jedoch verfehlt, Ablehnung kam von den Oppositionsparteien SPÖ, FPÖ und NEOS, deren uneingeschränktes Vertrauen sie nicht mehr genieße. Damit ist klar: Vor sechs Jahren noch einstimmig gewählt, wird die erste Frau in dieser Funktion in Vorarlberg für eine zweite Amtsperiode nicht wiederbestellt. Streles Amtszeit endet damit im Oktober. Die Stelle wird neu ausgeschrieben.

Ritsch: “Kein Kompromiss erzielbar”

“Es hat sich nach dem Hearing abgezeichnet, dass es für Strele kein einstimmiges Votum mehr gibt”, sagte Ausschuss-Vorsitzender Michael Ritsch von der SPÖ auf APA-Anfrage. Er sei aber der Meinung, dass bei einer so wichtigen Position ein einstimmiger Beschluss des Landtags gegeben sein müsse. “Es war kein Kompromiss erzielbar”, so Ritsch. Eine Wiederwahl von Strele hätte aufgrund der erforderlichen Dreiviertelmehrheit nur mit Stimmen der Opposition erfolgen können.

“Fragwürdig”: Frühstück kritisiert Ablehnung durch Opposition

Unmut über die Nicht-Verlängerung des Mandates äußerten Vertreter der Landesregierung. So bezeichnete ÖVP-Klubobmann Roland Frühstück die Ablehnung Streles durch SPÖ und FPÖ als “fragwürdiges Spiel”. Schließlich hätten sich gerade diese beiden Parteien vor sechs Jahren für Strele “massiv stark gemacht”. Aus “schwarzer” Sicht hätten weder fachliche noch inhaltliche Gründe bestanden, die gegen eine Wiederwahl gesprochen hätten. Im Gegenteil: Das heutige Hearing habe klar gezeigt, dass Strele für das Amt qualifiziert sei. “Im Erweiterten Präsidium wurde sowohl über die Neuausschreibung als auch über den Termin des Hearings mehrfach diskutiert; dabei ist weder von Rot noch Blau Unzufriedenheit mit der Amtsführung von Strele geäußert worden. Insofern ist die Vorgehensweise – ganz abgesehen von der menschlichen Komponente – sehr fragwürdig”, führt Frühstück aus.

Grüne bedauern Nicht-Verlängerung Streles

Bedauern äußerten die Grünen, die ebenfalls “keine hinreichenden Gründe” sahen, Streles Amtszeit nicht zu verlängern. Im Vorfeld hätte die Opposition keinerlei Unzufriedenheit mit der Amtsführung Streles signalisiert, so Adi Gross. Nach der erfolgten Ausschreibung sei die Situation im Landtagspräsidium mit allen Klubobleuten intensiv diskutiert worden, wobei keinerlei Kritik geäußert und eine Verlängerung ihres Mandates mit keinem Wort in Frage gestellt worden sei. “Umso mehr verwundert es, dass FPÖ, SPÖ und NEOS heute nach Hearing in der Sitzung des erweiterten Landtagspräsidiums angekündigt haben, Frau Maga. Strele die Zustimmung zu verweigern. Die Vorbehalte im Vorfeld zu signalisieren hätte die Fairness gegenüber Frau Strele geboten”, zeigte sich Gross vom Ergebnis des Hearings überrascht.

Blaue Verwunderung über Verwunderung

“Verwundert über die Verwunderung der Regierungsparteien” zeigte sich indes die FPÖ respektive deren Klubobmann Dieter Egger. Bedenklicher wäre es gewesen, wenn eine Ablehnung ohne Hearing bekannt gegeben worden wäre, da der Bewerbin damit die Chance auf eine persönliche Präsentation genommen worden wäre, so Egger in Bezug auf die von den Grünen kritisierte fehlende Fairness. Und meint weiter: “Diese Vertretung (der Bürger gegenüber Behörden und Ämtern, Anm.) muss mit der nötigen Durchsetzungskraft und Hartnäckigkeit ausgestattet sein. Diese Eigenschaften haben wir in den letzten Jahren vermisst und die Bewerberin konnte heute nicht glaubhaft machen, dass sich das in den nächsten Jahren ändern wird. Deshalb haben wir […] unsere Zustimmung zu einer neuerlichen Bestellung von Frau Strele versagt“, so Egger abschließend.

Vorarlberg bestellt seit 1985 einen Landesvolksanwalt. Eine Periode dauert sechs Jahre, eine Wiederwahl ist nur ein Mal möglich. Erster Vorarlberger Landesvolksanwalt war Nikolaus Schwärzler (1985 bis 1997), anschließend folgte bis 2009 Felix Dünser. Strele war die erste Frau in diesem Amt. (red/APA)

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