Mieteinnahmen zählen demnach als Vermögen und nicht als Erträgnisse, berichteten die “Vorarlberger Nachrichten” unter Berufung auf die Gerichtsentscheidung am Mittwoch.
Bregenz. Eine Vorarlbergerin hatte demnach einen Bescheid der Bezirkshauptmannschaft beeinsprucht, wonach sie ihr Haus vermieten muss, damit Mieteinnahmen einen Teil ihres Pflegeplatzes finanzieren. Für das Landesverwaltungsgericht stellte der Bescheid bereits einen Zugriff auf Vermögen dar. Demnach sei jede Art der Verwertung von Vermögen unzulässig, die Vermietung einer Wohnung zähle dazu, so das Landesverwaltungsgericht. Außerdem entzöge man die Liegenschaft so einer anderen Nutzung.
Landesregierung überlegt Berufung
“Nun steht fest, dass auch der Zugriff auf Mieteinnahmen einen Zugriff auf Vermögen bedeutet”, sagte der Dornbirner Anwalt Stefan Denifl, der die Frau vor Gericht vertreten hatte, den “Vorarlberger Nachrichten”. Die Vorarlberger Landesregierung überlegt, gegen das Urteil zu berufen. “Dass Mieteinnahmen nicht als Einnahmen gewertet werden, ist mir völlig unverständlich und steht im Widerspruch zu dem, was das Ministerium gesagt hat”, so die grüne Soziallandesrätin Katharina Wiesflecker. Sie müsse das Urteil noch im Detail prüfen, eine Revision sei jedoch wahrscheinlich: “Es geht um viel Geld.”
(APA)
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