Der junge Mann leidet an ADHS. Als er im Burgenland bei einem Bekannten Amphetamin probierte, spürte er eine beruhigende Wirkung. Daraufhin beauftragte er seinen Bekannten, ihm ein halbes Kilo im Internet zu bestellen. Angekommen sind nur 300 Gramm. Ebenfalls eingelangt ist Post von der Staatsanwaltschaft, die Bestellung wurde nachvollzogen, der junge Mann angeklagt.
Geld- und Haftstrafe
Der Pfleger gesteht und sagt, dass es ihm aus heutiger Sicht sehr leidtue. Seinen Job hat er verloren, eine Vorstrafe steht im Strafregister. Die Strafe von vier Monaten bedingt plus 4800 Euro unbedingte Geldstrafe akzeptiert er. Da ihm sein Anwalt Bedenkzeit empfiehlt, ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.
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