Vorarlberger Parteien einigen sich auf stärkere Persönlichkeitswahl

Ein entsprechender Beschluss im Landtag könnte im März erfolgen, erfuhr die APA aus ÖVP-Kreisen. Künftig können die Wähler außerdem fünf anstatt wie bisher drei Vorzugsstimmen vergeben. Die Stärkung der Persönlichkeitswahl ist Bestandteil einer Landtags- und Demokratiereform, zu der sich die Fraktionen im März 2013 entschlossen.
Hintergrund ist das Punktesystem, mit welchem errechnet hat, welcher Politiker am meisten Stimmen erhalten hat. Wer auf der Wahlliste weiter vorne gereiht ist, umso mehr Punkte sind die Wählerstimmen wert. Am Schluss werden die Vorzugsstimmen dazugerechnet, woraus sich dann ergibt auf welchem Platz der Kandidat landet.
Mehr Einfluss für Wähler
Mit der Änderung des Wahlrechts, auf die sich die Landtagsparteien heute verständigt haben, werden die Vorzugsstimmen in Zukunft 32 statt 16 Punkte wert sein, außerdem hätte jeder Wähler dann fünf statt bisher drei zur Verfügung. Ein Politiker kann so also viel größere Sprünge nach oben oder unten machen, je nachdem wieviel Vorzugsstimmen er erhält. Der direkte Einfluss der Wahlberechtigten auf die personelle Zusammensetzung des Landtags steigt.
Noch nicht abschließend geklärt sind hingegen Details rund um den Themenkomplex einer Untersuchungskommission. Zu diesen könnte man sich Anfang Februar einigen, hieß es. Damit wäre dann das Gesamtpaket geschnürt. (red/APA)