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Vorarlberger Landtag live: Landesvoranschlag 2021

Landtagssitzung am Mittwoch ab 9 Uhr im Livestream.
Landtagssitzung am Mittwoch ab 9 Uhr im Livestream. ©VLK/Serra
Am Mittwoch widmet sich der Vorarlberger Landtag dem Budget des kommenden Jahres. Die Sitzung ab 9 Uhr im Livestream auf VOL.AT.

Debattiert werden der Landesvoranschlag, der Beschäftigungsrahmenplan der Landesbediensteten sowie die Jahresbudgets der Vorarlberger Krankenhaus-Betriebsgesellschaft mbH und der Vorarlberger Landeskonservatorium GmbH.

Die in anderen Jahren übliche zweitägige Sitzung des Landtags im Dezember wurde in diesem Jahr vom Erweiterten Präsidium des Landtags zur Reduzierung von Kontakten auf einen Sitzungstag komprimiert.

Aktuelle Stunde: Feiertage und Jahreswechsel

Zu Beginn der Landtagssitzung, ab 9.00 Uhr, erfolgt die Wahl der Direktorin des Landes-Rechnungshofs. Danach befasst sich der Landtag in der Aktuelle Stunde mit dem von allen Landtagsfraktionen gemeinsam vorgegebenen Thema "Feiertage und Jahreswechsel in Zeiten der Pandemie". Eine Dolmetscherin und ein Dolmetscher übersetzen die Aktuelle Stunde in Gebärdensprache.

Im Anschluss folgen Debatten und Beschlussfassungen zu folgenden Landesgesetzen:

• Mit der 2. COVID-19-Sammelnovelle sollen die im April beschlossenen Covid-19-Sonderregelungen bis zum 31. Juli 2021 verlängert werden.
• Die Änderung des Verwaltungsabgabengesetzes sieht vor, dass bis Ende Juli 2021 auch weiterhin für Amtshandlungen, die mittelbar oder unmittelbar im Zusammenhang mit den außerordentlichen Verhältnissen aufgrund von Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 stehen, keine Verwaltungsabgaben zu entrichten sind.
• Die Änderung des Tourismusgesetzes ermöglicht es den Gemeinden, von der Datenübermittlung nach § 48b Abs. 2a Bundesabgabenordnung Gebrauch zu machen: Damit können Daten zur Vermittlung von Unterkünften über Plattformen (z.B. AirBnB), welche die Plattformbetreiber nach dem Umsatzsteuergesetz aufzuzeichnen haben, an die Gemeinden übermittelt werden.
• Die Änderung des Straßengesetzes betrifft in der Natur sichtbare Wanderwege (Pfade) ohne bauliche Anlage. Eigentümer des Grundes der Wege haben künftig zu dulden, dass Gemeinden oder in Vorarlberg bestehende Organisationen, deren satzungsgemäßer Zweck auch die Förderung des Wanderns ist, den Wanderweg erhalten und Markierungen anbringen.
• Das Pflanzenschutzgesetz wurde entsprechend neuer unionsrechtlicher Vorgaben in wesentlichen Teilen überarbeitet. Dies betrifft zum einen den Regelungsbereich betreffend Pflanzenschädlinge und zum anderen den Bereich der amtlichen Kontrolle.

Ein weiterer Debattenschwerpunkt der neunten Landtagssitzung in diesem Jahr ist die bis 31.12.2027 befristete Haftung gemäß § 1356 ABGB des Landes für einen zusätzlichen von der Stiftung Maria Ebene ebenfalls zur Sicherung der Betriebsführung beanspruchbaren Betriebsmittelkreditrahmen von bis zu Euro 1,3 Mio.

Auf das Recht, Dringliche Anfragen zu benennen, wurde von den Fraktionen für diese Sitzung verzichtet.

Landtagspräsident Harald Sonderegger: "Mit der Reduzierung der sonst üblichen zweitägigen Landtagssitzung im Dezember auf einen Sitzungstag wollen wir mit gutem Beispiel vorangehen und einen Beitrag zur Minimierung von Kontakten leisten. Ich ersuche alle Interessierten, von zu Hause aus die aktuelle landespolitische Arbeit der Abgeordneten mitzuverfolgen."

(VLK)

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