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Vorarlberger Landesrat Rauch: Seilbahnwirtschaft fürchtet UVP-Verfahren

Laut Landesrat Rauch ist der Speicherteich der Angst vor einer UVP zum Opfer gefallen.
Laut Landesrat Rauch ist der Speicherteich der Angst vor einer UVP zum Opfer gefallen. ©VOL.AT/Paulitsch, Silvretta Montafon
Vorarlbergs Umwelt-Landesrat Johannes Rauch (Grüne) sieht Österreichs Seilbahnwirtschaft "nach Corona und Ischgl" vor einer Zeitenwende stehen.
Aus für Speicherteich

Die Seilbahnwirtschaft fürchte bei Projekten die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) "wie der Teufel das Weihwasser", sagte Rauch zur APA. Das in Vorarlberg abgesagte Projekt "Speichersee Schwarzköpfle" könnte einen Wendepunkt markieren.

"Überdimensioniertes Projekt"

Das Projekt im Gemeindegebiet von St. Gallenkirch hatte im Jänner 2018 - als es an die breite Öffentlichkeit gelangte - hohe Wellen geschlagen. Während die Talschaft Montafon auf die Errichtung des Stausees in über 2.000 Meter Seehöhe mit einem Fassungsvermögen von rund 307.000 Kubikmeter als unbedingt notwendiges Zukunftsprojekt pochte, sprach Rauch damals von einem "überdimensionierten Projekt, das es so nicht geben darf". Die ursprünglichen Projektpläne waren schon im März 2017 eingereicht worden. Die Erweiterung der Schneeerzeugungsanlage Versettla und Valisera sollte nach Angaben des Unternehmens die Basis für die Zukunft des Skigebiets und des Tourismus in der Talschaft sichern.

Nach Abänderungen des Projekts durch den Betreiber Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH bestand nach Ansicht des Amts der Vorarlberger Landesregierung keine Pflicht zu einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) mehr. Unter anderem wurde der Nutzinhalt im Vergleich zum ursprünglichen Projekt um gut 30.000 Kubikmeter reduziert. Allerdings brachte die Naturschutzanwaltschaft diesbezüglich eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein.

"Präzedenzfall"

Nach der Darstellung von Rauch wollte es die Seilbahnwirtschaft aber nicht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts - die mündliche Verhandlung war am 23. Juni angesetzt - ankommen lassen. Um die Frage, ob eine UVP zwingend ist, hatte Rauch von den Rechtsexperten Peter Bußjäger und Daniel Ennöckl ein Gutachten erstellen lassen. In der Einladung zur Verhandlung nahm das Gericht bereits Bezug auf die Abhandlung von Bußjäger und Ennöckl, die UVP-Pflichtigkeit nahe legte. "Mit einer Entscheidung wäre ein Präzedenzfall geschaffen worden", stellte Rauch fest. Die Silvretta Montafon Bergbahnen GmbH gab am Dienstag (16. Juni) bekannt, sich aus dem laufenden Verfahren zurückzuziehen. Als Hauptgrund dafür wurde die Verfahrensdauer genannt.

Rauch ließ dieses Argument im APA-Interview nicht gelten. Lange Verfahren entstünden durch die Weigerung, die UVP-Pflicht anzuerkennen. "So werden NGOs geradezu zu Rechtsverfahren gezwungen", so Rauch. Rechtssicherheit wär herzustellen, indem Österreich endlich die Aarhus-Konvention umsetze. Passe man das UVP-Gesetz nicht im Sinne der Rechtssicherheit an, so werde das wohl "beim nächsten Mal ausjudiziert". Klüger wäre es laut Rauch, sich auf österreichische Vorgaben zu einigen.

Dass das Projekt im Montafon in der geplanten Form nicht kommt, hielt Rauch für gut. Er betonte aber auch, dass es nicht darum gehe, keine Lifte mehr zu bauen oder keine Beschneiung mehr zuzulassen. "Es ist eine Frage des Ausmaßes und des Wie", so der Landesrat.

(APA)

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