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Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt gegen Journalisten

Das Landeskriminalamt Vorarlberg ermittelt gegen die Journalisten, die die Möglichkeit, Wahlkarten mit falscher passnummer zu beantragen, entdeckten.
Das Landeskriminalamt Vorarlberg ermittelt gegen die Journalisten, die die Möglichkeit, Wahlkarten mit falscher passnummer zu beantragen, entdeckten. ©APA
Das Vorarlberger Landeskriminalamt ermittelt derzeit gegen jene Journalisten, die aus Recherchegründen versucht haben, Wahlkarten mit falscher Pass-Nummer zu beantragen. Das bestätigte Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) am Dienstag vor dem Ministerrat. In den Befürchtungen, durch die Angabe einer falschen Identität gebe es eine weitere Sicherheitslücke, sieht er ein "Nullum", wie er sagte.
Neue Aufregung um Wahlkarten

Mehrere Journalisten von NZZ.at und Salzburger Nachrichten hatten versucht, bei der Wahlkartenbestellung im Internet eine falsche Pass-Nummer anzugeben. Abgeschickt worden sei der Antrag allerdings nicht, bestätigte auch das Innenministerium. Dennoch werde in solchen Fälle das Landeskriminalamt automatisch aktiv, hieß es weiter. Wäre nämlich ein solcher Antrag auch abgeschickt worden, könnte es sich um eine kriminelle Handlung aufgrund der Angabe einer falschen Identität handeln.

Drei Sicherheitsschleifen

Eine weitere Sicherheitslücke im Wahlkartensystem sieht Sobotka jedenfalls nicht. Gleich drei Sicherheitsstufen würden die Ausstellung auf eine falsche Person verhindern: So müsse die Wahlbehörde überprüfen, ob die Nummer mit dem Antragsteller ident sei. Auch die Zustellung per eingeschriebenem Brief sei eine weitere Sicherheitsschleife, erläuterte Sobotka. “Zu 100 Prozent können Sie Fehler nie ausschließen, das ist aber jetzt ein Nullum”, zeigte sich der Innenminister sicher, dass die aufgezeigte angebliche Lücke im Wahlkartensystem kein weiterer Anfechtungsgrund der Präsidentschaftswahl sein werde.

Landesregierung sieht keine Lücke

Die Verantwortlichen im Amt der Vorarlberger Landesregierung sehen keine Sicherheitslücke im Antragssystem für eine Wahlkarte. Zwar sei es richtig, dass im Internet theoretisch eine falsche Passnummer angegeben werden könne, die Gemeinden würden nach einer Vorgabe des Innenministeriums aber keine Wahlkarte ohne Identitätsprüfung versenden.

Nachkontrollen möglich

Derzeit gebe es im Antragssystem keine Verknüpfung mit dem Passregister, erklärte Gernot Längle, Leiter der Abteilung Inneres und Sicherheit im Amt der Vorarlberger Landesregierung. Jede Kommune habe aber jeden Antrag auf seine Richtigkeit und Glaubwürdigkeit hin zu überprüfen. Zu dieser Kontrolle gehöre laut einer aktuellen Vorgabe des Innenministeriums auch die Überprüfung der Passnummer. Erst danach werde eine Wahlkarte ausgestellt oder eben nicht. “Sollten bereits Wahlkarten ohne diese Prüfung ausgegeben worden sein, so wird – da alles nachvollziehbar ist – eine Nachkontrolle erfolgen”, betonte Längle.

Versuch strafbar

Längle wies weiters darauf hin, dass im System außer der Überprüfung der Passnummer auch weitere Sicherheitsschritte enthalten seien. So sei es etwa nicht möglich, eine Wahlkarte an eine andere als die Heimatadresse verschicken zu lassen. Wer dennoch Versuche mit einer falschen Passnummer starte, der mache sich strafbar und habe mit einer gerichtlichen Anzeige zu rechnen. “Das ist kein Kavaliersdelikt”, stellte Längle klar.

(APA)

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