Vorarlberger Heizkostenzuschuss beträgt erneut 270 Euro
Die finanzielle Hilfe kann ab Montag, 12. Oktober, beim zuständigen Wohnsitzgemeindeamt beantragt werden, wo sie auch ausbezahlt wird, informierte das Land am Mittwoch in einer Aussendung. Die Gemeinden erhalten die Auslagen vom Land rückvergütet. Anträge können bis 19. Februar 2021 eingebracht werden.
In der Heizperiode 2019/2020 nahmen 11.762 Haushalte den Heizkostenzuschuss in Anspruch, das Land gab dafür drei Millionen Euro aus. Der Zuschuss war 2014/15 von 250 auf 270 Euro angehoben worden. Um anspruchsberechtigt zu sein, dürfen allein lebende Personen aktuell 1.237 Euro netto verdienen, bei zwei in einem Haushalt lebenden Erwachsenen sind es 1.895 Euro, für Alleinerziehende mit einem Kind 1.515 Euro. Für jede weitere im Haushalt lebende Person dürfen 215 Euro dazu verdient werden. Nicht anspruchsberechtigt sind Bewohner von Wohngemeinschaften oder Heimen der freien Wohlfahrtsträger.
(APA)
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