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Vorarlberger Flurnamen Teil des österreichischen Kulturerbes

LR Kaufmann: Auch dank Sammlung Werner Vogts.
LR Kaufmann: Auch dank Sammlung Werner Vogts. ©VLK
Bregenz  - Die Nationalagentur für das immaterielle Kulturerbe der österreichischen UNESCO-Kommission hat im vergangenen Jahr die Vorarlberger Flurnamen in das Nationale Verzeichnis des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen.

Basis dafür bildete die Vorarlberger Flurnamensammlung von Werner Vogt, der vor kurzem von Kulturlandesrätin Andrea Kaufmann im Landhaus in Bregenz empfangen wurde: “Werner Vogts Sammlung ist ein wichtiger Schritt für die Pflege des sprachlichen Erbes.”

“Vorarlberg”, so die Landesrätin weiter, “ist jetzt in der vorteilhaften Situation, auf einen solchen Schatz zurückgreifen zu können.” Kaufmann dankte dem aus Hard stammenden Wasserbauingenieur Werner Vogt für diese Leistung. Vogt widmete sich der Dokumentation der Flurnamen und erwanderte und erforschte das gesamte Vorarlberger Landesgebiet. Seine Forschungsergebnisse publizierte er in neun Büchern mit umfangreichem Kartenmaterial. Seine jahrzehntelangen Bemühungen führten dazu, dass die Bedeutung der Vorarlberger Flurnamen nachhaltig Eingang in das Bewusstsein der Vorarlberger Bevölkerung fand. Vogt trug mit seiner Sammlungstätigkeit, die er ehrenamtlich durchführte, wesentlich dazu bei, dass der reiche und sprachgeschichtlich vielgestaltige Flurnamenbestand Vorarlbergs vor dem Vergessen bewahrt werden konnte. Die Flurnamen sind für alle 96 Vorarlberger Gemeinden belegt und Bestandteil ihres sprach- und sozialgeschichtlichen Kulturerbes.

Flurnamen

Da sich Flure und Äcker in oft weiter Entfernung der Dörfer und Höfe befinden, war ihre genaue örtliche Benennung von großer Bedeutung für das Abschließen von Verträgen, die Erstellung von Wegbeschreibungen und die Berechnung zu entrichtender Abgaben. Über Jahrhunderte hinweg bildeten die dadurch entstandenen Orts- und Flurnamen einen selbstverständlichen Bestandteil der bäuerlichen Lebenswirklichkeit. Erst im Laufe der tief greifenden landwirtschaftlichen Umstrukturierungen nach dem Zweiten Weltkrieg und insbesondere ab den Sechziger Jahren des zwanzigsten Jahrhunderts drohten viele Flurnamen in Vergessenheit zu geraten. Landesrätin Kaufmann: “Mehr noch als historische Bauwerke oder Landschaften sind diese oft nur mündlich tradierten Praktiken identitätsstiftend und für Gemeinschaften von hoher Bedeutung. Gerade im Zeitalter der Globalisierung gewinnen regionale Traditionen und lokales Wissen stark an Bedeutung.”

Immaterielles Kulturerbe

In Ergänzung zur UNESCO-Welterbekonvention (1972) wird seit 2003 auch den vielfältigen gelebten Traditionen internationale Aufmerksamkeit geschenkt und unter dem Begriff “immaterielles Kulturerbe” weltweit von der UNESCO dokumentiert und geschützt. Alle Vertragsstaaten verpflichten sich, Maßnahmen zur Erhaltung des immateriellen Kulturerbes zu setzen. Internationale Beispiele dafür sind der argentinische Tango oder die tibetische Oper. In Österreich sind derzeit 51 Element auf der nationalen UNESCO-Liste, darunter aus Vorarlberg die Dreistufenlandwirtschaft im Bregenzerwald und der Funkensonntag.

Immaterielles Kulturerbe im Sinne des UNESCO-Übereinkommens können sein:
– Mündlich überlieferte Traditionen und Ausdrucksformen, einschließlich der Sprache als
Trägerin des immateriellen Kulturerbes
– Darstellende Künste
– Gesellschaftliche Praktiken, Rituale und Feste
– Wissen und Praktiken in Bezug auf die Natur und das Universum
– Traditionelle Handwerkstechniken
Weitere Informationen sind unter www.immaterielleskulturerbe.unesco.at abrufbar.

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