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Vorarlberger Banker zweigte von Kundenkonto Geld ab

Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen
Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen ©VOL.AT | APA
Teilbedingte Geldstrafe wegen Untreue für Ex-Bankangestellten, der 18.000 Euro eingesteckt hat.

Von Seff Dünser (NEUE)

Zwischen März und Mai hat der geständige 24-Jährige als damaliger Angestellter einer Feldkircher Bank von zwei Konten einer 47-jährigen Kundin in mehreren Tranchen insgesamt 18.100 Euro auf sein eigenes Konto überwiesen.

Sein kriminelles Verhalten trug dem Ex-Banker beim gestrigen Strafprozess am Landesgericht Feldkirch einen Schuldspruch wegen des Vergehens der Untreue ein. Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte zu einer teilbedingten Geldstrafe von 3600 Euro (240 Tagessätze zu je 15 Euro) ein. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 1800 Euro. Das milde Urteil, mit dem der Angeklagte einverstanden war, ist nicht rechtskräftig. Denn Staatsanwältin Karin Dragosits, die eine strengere Strafe für angemessen gehalten hätte, nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Die mögliche Höchststrafe wäre drei Jahre Gefängnis gewesen.

Großeltern bezahlten

Der beschuldigte 24-Jährige aus dem Bezirk Feldkirch hat wegen seiner Straftaten seinen Job bei der Bank verloren. Er war bei dem Geldinstitut als Schaltermitarbeiter und Kundenberater tätig. Den entstandenen Schaden hat er bereits gutgemacht. Seine Großeltern haben der Bank, die ihren Ex-Mitarbeiter zivilrechtlich geklagt hat, die abgezweigten 18.100 Euro zukommen lassen. Zuvor ist die Bank in Vorlage getreten und hat bei den Konten der Kundin die Fehlbeträge ausgeglichen. Er habe die veruntreuten Gelder für Urlaube und beim Ausgehen ausgegeben, sagte der Angeklagte vor Gericht. Damit habe er für kurze Zeit über seine Verhältnisse gelebt. Was er getan habe, tue ihm unendlich leid. Inzwischen sei er bei einem anderen Unternehmen tätig. Den Angeklagten treffe eine schwere Schuld, sagte die Staatsanwältin in ihrem Schlussplädoyer vor der Urteilsverkündung. Denn er habe die ihm eingeräumte Vertrauensstellung, als Bankmitarbeiter über fremdes Vermögen zu verfügen, schamlos missbraucht.

(NEUE)

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