Vorarlberger Ärztin soll falsche Impfbefreiungen ausgestellt haben

Die Polizei bestätigte auf APA-Anfrage einen entsprechenden Bericht des ORF Vorarlberg. Eine Anzeige ist erfolgt, weitere Details wurden mit Verweis auf das laufende Ermittlungsverfahren nicht erteilt.
Gegen die Ärztin wird damit wegen des Verdachts der Beweismittelfälschung ermittelt, der Fall liegt bei der Staatsanwaltschaft. Bei einem allfälligen Schuldspruch vor Gericht kann bei diesem Delikt eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen ausgesprochen werden.
Gründe für Impfbefreiung
Impfbefreiungen sind wegen der bevorstehenden Impfpflicht (ab Februar) gegen das Coronavirus ein Thema. Dem Gesetzesentwurf zufolge sollen schwangere Frauen, genesene Personen für 180 Tage ab dem Tag der Probenentnahme des positiven PCR-Tests, Kinder unter 14 Jahren sowie Personen, die nicht ohne Gefahr für Leben oder Gesundheit geimpft werden können, von der Impfpflicht ausgenommen sein. Gründe für eine Befreiung von der Immunisierungspflicht können etwa Allergien gegen Inhaltsstoffe eines Impfstoffes sein.
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