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Vorarlberger Anwalt übt Kritik an Ausgangsbeschränkungen

Markus Hagen erklärt, was erlaubt ist und was nicht.
Markus Hagen erklärt, was erlaubt ist und was nicht. ©Vorarlberg heute Video Screenshot
Rechtsanwalt Markus Hagen wirft der Regierung vor, die Ausgangsbeschränkungen in der Öffentlichkeit wesentlich strenger darzustellen als sie tatsächlich sind. 

Nachbarn zeigen Nachbarn an, weil ein fremdes Auto vor der Tür steht, man fühlt sich beobachtet. Die Atmosphäre, die geschaffen wurde, sei etwas beängstigend, sagt Rechtsanwalt Markus Hagen. Die Bürger sollten korrekt darüber informiert werden, was strafbar ist und was nicht.

Was nun erlaubt ist und was nicht

"Es ist eindeutig geklärt, dass man mit Personen, die im eigenen Haushalt leben, zu jedem Zweck das Haus verlassen darf. Man darf es auch verlassen, um beispielsweise Freunde zu besuchen", erklärt Rechtsanwalt Markus Hagen gegenüber ORF Vorarlberg. "So wie es dargestellt wird, dass man nur aus vier ganz bestimmten Gründen, wie es der Innenminister immer ganz klar und dezidiert wiederholt, aus dem Haus darf, ist schlichtweg falsch."

Regierung vermittle falsches Bild

Wichtig sei nur, einen Meter Abstand zu halten. Dann darf man jeden treffen. Auch haushaltsfremde Personen. "Ich habe den Eindruck, dass die Regierung es für sich nutzt, dass die Menschen hier einem Irrglauben unterliegen, dass sie das Haus nicht verlasen dürfen. Das hilft der Bekämpfung des Virus", meint Hagen. "Ich möchte aber ganz klar deponieren, dass natürlich auch ich der Meinung bin, dass man zu Hause bleiben und den Abstand einhalten sollte. Wir müssen den Virus gemeinsam in Eigenverantwortung bekämpfen."

Zu Hause bleiben natürlich trotzdem richtig und wichtig

Der Rechtsanwalt wolle hier an niemanden appellieren, sich zu Hause zu treffen und Partys zu feiern. Aber er glaube, dass der Bürger ein Anrecht darauf habe, zu wissen, ob das, was er macht, strafbar ist oder nicht. Ob man sich damit wohlfühlt, aus moralischen Gründen, das sei jedem selbst überlassen. Aber strafbar ist es eben nicht.

(Red.)

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