Vorarlberger Anwalt gewinnt Prozess gegen Apple

Anwalt Stefan Denifl, der die Klage eingebracht hatte, sieht darin in einer Aussendung einen Präzedenzfall, der weiteren österreichischen Erben zu Zugang zu Apple-Produkten und damit zu Erinnerungsstücken verhelfen könne.
Urteil rechtskräftig
Denifl hatte Apple Ende letzten Jahres am Bezirksgericht Dornbirn, das wegen des Hauptwohnsitzes des Verstorbenen zuständig war, auf Gewährung des Zugangs für die Erbin geklagt. Das Urteil, dass Apple die Zugangsdaten zur Verfügung stellen muss, ist - wie auch die Vorarlberger Nachrichten schon berichteten - mittlerweile rechtskräftig. Denifl hatte sich bei seiner Klage auf ein Urteil des deutschen Bundesgerichtshofs berufen, nach dem auch persönliche Inhalte im Netz an die Erben fallen.
Apple akzeptiert Urteil
Der Apple-Konzern, der seinen europäischen Hauptsitz in Irland hat, hat das Urteil des Bezirksgerichts Dornbirn laut der Aussendung anerkannt und zugesagt, das Passwort für die Erbin zurückzusetzen, sodass sie vollen Zugang zum Benutzerkonto und zur iCloud erhalte. Im Vorfeld der Klage habe man erfolglos mehrere Ansuchen gestellt, berichtete Denifl. Durch das Urteil "erhalten nun auch weitere österreichische Erben die Möglichkeit, sich über das Gericht Zugang zu Apple-Produkten eines Verstorbenen zu verschaffen. Konkret bedeutet das, auch persönliche Erinnerungsstücke zu erhalten, die unter anderem Teil der emotionalen Verarbeitung eines Todesfalls sind", so der Anwalt.
(APA)
Du hast einen Hinweis für uns? Oder einen Insider-Tipp, was bei dir in der Gegend gerade passiert? Dann melde dich bei uns, damit wir darüber berichten können.
Wir gehen allen Hinweisen nach, die wir erhalten. Und damit wir schon einen Vorgeschmack und einen guten Überblick bekommen, freuen wir uns über Fotos, Videos oder Texte. Einfach das Formular unten ausfüllen und schon landet dein Tipp bei uns in der Redaktion.
Alternativ kannst du uns direkt über WhatsApp kontaktieren: Zum WhatsApp Chat
Herzlichen Dank für deine Zusendung.