Vorarlberger Anwälte klagen Arbeiterkammer

Die Anwaltskammer will mit der Klage verhindern, dass die Arbeiterkammer weiterhin falsche Tasachen behauptet Konkret geht es laut Recherchen der “Vorarlberger Nachrichten” um einen Text in der monatlich von der Arbeiterkammer heruasgebrachten Zeitschrift “AKtion”.
Darin heißt es in der Oktoberausgabe des vergangenen Jahres, die Arbeitekammer sei die einzige Körperschaft, die Rechtsschutz in Fragen des Arbeits- und Sozialrechts sowie kostenlose Rechtsberatung und Hilfe vor Gericht biete.
“Falsche Behauptungen”
Außerdem würden die Autoren behaupten, die AK sei die Einzige, die in Konsumentenschutz-, Wohn-, und Mietrechtsfragen Auskunft und Beratung erteile, begründet Anwalt Ekkehard Bechtold die Klage. “Die Behauptungen gehen zu Lasten der rechtsberatenden Berufe, insbesondere also der Anwälte und sind einfach falsch.” Auch Anwälte böten Hilfe in allen genannten Rechtsgebiete und dies teilweise auch unentgeltlich, auch im Bereich der Verfahrenshilfe so, Bechtold gegenüber den “Vorarlberger Nachrichten”.
Ziel der Veröffentlich sei laut Bechtold wohl gewesen, die Wichtigkeit der Arbeitekammer im Zuge der Diskussion um ihre Abschaffung zu unterstreichen. Dies dürfe jedoch nicht zum Nachteil der Anwaltschaft führen.
Zudem gibt Bechtolfd zu bedenken, dass auch die Leistungen der Arbeiterkammer nicht kostenfrei sind: “Pflichtmitglieder zahlen laut strittigem Artikel jährlich bis zu 172,80 Euro an Umlage an die Arbeiterkammer.”
(red)
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