Unter anderem im Landhaus und den Bezirkshauptmannschaften wird ab 18. Mai der Parteienverkehr wieder vollumfänglich möglich sein, teilte die Landespressestelle am Donnerstag mit. Die bekannten Schutzmaßnahmen sind zu beachten.
Mundschutz und Mindestabstand
Beim Betreten der Ämter ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes ebenso Pflicht wie das Einhalten des Mindestabstands von einem Meter. Persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich, hieß es. Es wurde ersucht, weiter die digitalen Angebote zur Erledigung der Amtsgeschäfte zu nutzen - diese hätten sich in den vergangenen beiden Monaten bewährt.
Mündliche Verhandlungen wieder möglich
Ebenso wieder vollumfänglich möglich sind Behördenverfahren. "Ab sofort" könnten unter Einhaltung der Schutzbestimmungen mündliche Verhandlungen vor Ort durchgeführt werden. Damit soll gewährleistet werden, dass die heimische Wirtschaft bei ihrem Hochfahren seitens der Behörden unterstützt wird.
(APA)
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