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Vorarlberger Alkolenker muss zahlen: 1200 Euro plus vier Monate bedingt

Der Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen.
Der Angeklagte war nicht vor Gericht erschienen. ©APA/Eckert/vol.at
Zuerst gegen Hauswand gekracht, dann im Rückwärtsgang gegen Hintermann.

Von Christiane Eckert / VOL.AT

In Hohenems sollte im Jänner ein 30-jähriger Dornbirner aufgrund einer Verkehrskontrolle anhalten. Doch der Mann ignorierte die Beamten, gab Gas und fuhr davon. In Hohenems in der Nähe des Cineplex fuhr er trotz Rot in eine Kreuzung ein. Ein anderer Verkehrsteilnehmer, der Grün hatte, konnte einen Kollision – zunächst noch – verhindern. Wenig später krachte es, der Geländewagen war in einer Hauswand gelandet. Der zweifach Vorbestrafte hatte wohl die nasse Fahrbahn und seine Geschwindigkeit unterschätzt, den Alkoholpegel von 1,84 Promille ebenfalls.

Endgültig gestoppt

Doch damit nicht genug, der junge Mann setzte zurück und erwischte dann doch noch den anderen Verkehrsteilnehmer im Rückwärtsgang. Dann kam die Polizei, endgültig Schluss mit der rasanten Tour. Neben dieser Verkehrsgeschichte hat der Mann noch eine Auseinandersetzung mit Polizisten in einer Wohnanlage auf dem Kerbholz.

Alles in allem ergibt dies: Versuchter Widerstand, schwere Körperverletzung, weil ein Beamter verletzt wurde und zu guter Letzt noch Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Die Strafe wird mit vier Monaten bedingt plus 1200 Euro Geldstrafe ausgemessen. Das Urteil bekommt der Mann per Post, zu seinem Prozess ist er nämlich bei dem schönen Sommertag nicht erschienen. Somit ist es noch nicht rechtskräftig.

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