Mit dem vorliegenden Gesetzesentwurf wird es für die Vorarlberger Patienten grundsätzliche Änderungen geben. Eine eigenständige Landesstelle der Gebietskrankenkasse ist im Gesetz nicht vorgesehen, die Weisungen für Vorarlberg kommen künftig aus der Zentrale in Wien.
Die Versicherungsbeiträge der Vorarlberger sollen laut Entwurf zwar in Vorarlberg zur Verfügung stehen, allerdings fehlen hier noch klare Aussagen, um die Geldmittel der Vorarlberger auch für die Zukunft im Land sicherzustellen.
Massiver Eingriff
Insgesamt beurteilt Ärztekammerpräsident Michael Jonas den Gesetzesentwurf als massiven Eingriff in die Selbstbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. „Die im heurigen Frühjahr zwischen den Interessensvertretungen Wirtschaftskammer, Arbeiterkammer und Ärztekammer in Vorarlberg definierten roten Linien – Vertragshoheit und Budgethoheit – werden mit diesem Gesetzesentwurf überschritten.“
Leistungsersätze unklar
Die Beiträge der Versicherten sollen zwar dem jeweiligen Bundesland weiter zur Verfügung stehen, die Verwendung dieser Beiträge bedarf jedoch immer der Zustimmung der neuen zentralen Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK). Die Beiträge der Versicherten entsprechen etwa 80 Prozent des gesamten Budgets der VGKK. Die übrigen 20 Prozent setzen sich aus sogenannten Leistungsersätzen zusammen (z.B. für Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen, e-card-Gebühren, Beitragssätze für Arbeitslose).
Diese werden im Gesetzesentwurf nicht erwähnt, damit ist unklar, ob sie weiterhin den Landesstellen zugeschrieben werden oder nicht, kritisiert Jonas und fordert die Verantwortlichen im Land auf, hier für Klarheit im neuen Gesetz zu sorgen.
Änderung der Verträge
Auch für die Vertragssituation der Ärzteschaft wird das neue Gesetz Änderungen bringen, die direkte Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung in Vorarlberg haben.
Künftig schließt die Zentrale in Wien einen österreichweit einheitlichen (Gesamt-)Vertrag mit der Österreichischen Ärztekammer für alle Bundesländer ab. Die Landesstellen der ÖGK haben keine (Gesamt-)Vertragskompetenz mehr, auch Kassenstellen bedürfen künftig der Zustimmung der ÖGK in Wien.
Leuchtturmprojekte in Gefahr
Jonas fordert, dass Leuchtturmprojekte wie das Vorarlberger Darmkrebsvorsorgeprogramm und verschiedene andere regionale Besonderheiten (Jobsharing-Modelle für junge ÄrztInnen, hausärztliche Versorgungsmöglichkeiten im Bereich der Landärzte etc.) bei einem österreichweit einheitlichen Gesamtvertrag weiterbestehen können. Hier braucht es ebenfalls noch eine Schärfung im Gesetz, um diese Leistungen für die Patienten in Vorarlberg weiterhin anbieten zu können.
Ein weiterer Kritikpunkt ist der schon bisher als zu niedrig empfundene Wahlarztrückersatz, der österreichweit vereinheitlicht werden soll. Ärztekammerpräsident Jonas befürchtet, dass dieser Kostenersatz für Wahlärzte auf Beschluss der zentralen ÖGK stärker reduziert werden könnte.
Die Vorarlberger Ärztekammer setzt in erster Linie auf die Zusagen von Landesrat Bernhard, der versprochen hat, dass er sich dafür einsetzt, dass es im Land zu keiner Verschlechterung kommen wird. Die Kammerfunktionäre werden versuchen, gemeinsam mit dem Land Vorarlberg Verbesserungen und Klarstellungen im Gesetzestext zu erreichen.
(red)
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