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Vorarlberg: Zweitwohnsitzabgabe für Maisäßbesitzer neu geregelt

Monika Vonier (ÖVP) sieht die Maisäß-Kulturlandschaft im Montafon gerettet.
Monika Vonier (ÖVP) sieht die Maisäß-Kulturlandschaft im Montafon gerettet. ©VN
Im heutigen Rechtsausschuss wurde eine Novellierung des Gesetzes über die Erhebung einer Abgabe von Zweitwohnsitzen diskutiert. Vor allem die Frage, ob und unter welchen rechtlichen Voraussetzungen ein Maisäß als Zweitwohnsitz gewertet wird und die damit verbundene Abgabe bezahlt werden muss, sorgte im Montafon für Diskussionen.

„Die Maisäße sind unverzichtbarer Teil der Kulturlandschaft unserer Talschaft. Die Erhaltung der Maisäße durch ihre Besitzer muss auch in Zukunft garantiert werden. Es freut mich, dass eine entsprechende Ausschussvorlage der Vorarlberger Volkspartei, welche klare Regeln für die Zweitwohnsitzabgabe für Maisäßbesitzer definiert, im Ausschuss eine Mehrheit gefunden hat“, berichtet Landtagsabgeordnete Monika Vonier (ÖVP).

Klarstellung in Gesetz

In Zukunft ist gesetzlich neu geregelt, das keine Abgabepflicht nach dem Zweitwohnsitzabgabegesetz besteht, wenn der Abgabenpflichtige nachweist, dass die Ferienwohnung Teil eines Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäudes ist und ausschließlich vom Abgabenpflichtigen oder seinen nahen Angehörigen benützt wird.

„Ebenso besteht keine Abgabenpflicht, wenn die ortsübliche Bewirtschaftung landwirtschaftlicher Flächen im betroffenen Gebiet, sofern solche dem Abgabenpflichtigen gehören, rechtlich und tatsächlich gesichert ist, und das Maisäß-, Vorsäß- oder Alpgebäude und die auf allfälligen dazugehörigen landwirtschaftlichen Flächen befindlichen Wirtschaftsgebäude tatsächlich erhalten werden”, berichtet Monika Vonier.

Für sie sind damit die bestehenden rechtlichen Unsicherheiten ausgeräumt und die Bürgermeister im Tal haben nun eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Vollziehung der Zweitwohnsitzabgabe, deren Einnahmen den Gemeinden zu Gute kommt.

(red)

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