Vorarlberg: Zutrittsregeln in den Krankenhäusern

Der Schutz der Patienten und der Mitarbeitenden hat in den Vorarlberger Krankenhäusern oberste Priorität. Nachdem die Auslastung in den Spitälern noch immer hoch ist, treten mit 13. Dezember neue Zutrittsregeln in Kraft. Dann benötigen auch Patienten mit geplanten Terminen einen 3G-Nachweis. Notfall- und Akutpatienten und deren notwendige Begleitperson erhalten immer uneingeschränkten Zugang. Das Besuchsverbot bleibt aufrecht.
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