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Vorarlberg: Zeuge lügt und muss 1980 Euro bezahlen

Falschaussagen von Zeugen sind strafbar.
Falschaussagen von Zeugen sind strafbar. ©VOL.AT/Rauch
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Die Einsatzkräfte hatten in der Silvesternacht viel zu tun. Vor allem in Dornbirn wurde die Polizei regelrecht auf Trab gehalten.

Von Seff Dünser/NEUE

Beschuldigte und Angeklagte dürfen ungestraft lügen. Zeugen aber müssen die Wahrheit sagen, auch in Detailfragen. Sonst werden sie bestraft, so wie der Angeklagte, der bei der Polizei den Diebstahl seiner Autokennzeichen angezeigt hatte.

Wegen falscher Zeugenaussage vor der Polizei und Vortäuschung einer Straftat wurde der unbescholtene und gut verdienende Oberländer am Landesgericht Feldkirch zu einer teilbedingten Geldstrafe von 7920 Euro (240 Tagessätze zu je 33 Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, zu bezahlende Teil 1980 Euro.

Das Urteil von Strafrichterin Nadine Heim ist nicht rechtskräftig. Der von Klaus Hartmann verteidigte Angeklagte und Staatsanwalt Heinz Rusch nahmen drei Tage Bedenkzeit in Anspruch. Der Strafrahmen belief sich auf null bis drei Jahre Gefängnis. Die verhängte Geldstrafe entspricht umgerechnet vier Monaten Haft.

Der geständige Angeklagte hatte vor der Polizei wahrheitswidrig etwa angegeben, er und nicht seine Freundin habe in der Tiefgarage zuerst wahrgenommen, dass die Kennzeichentafeln von seinem Auto weggenommen worden sind. Den Hintergrund für die Anzeige bildete das anhängige Scheidungsverfahren des Angeklagten. Seine Gattin kam in seine Wohnung, um ihre Sachen abzuholen. Dabei nahm sie auch den Schlüssel für das gemeinsame Auto mit. Die neue Partnerin des Angeklagten beobachtete das von der Küche aus und hielt danach in der Tiefgarage beim Pkw Nachschau.

Vorgetäuscht

Die Gattin war dazu berechtigt, die Kennzeichentafeln für eine Ummeldung mitzunehmen. Aber ihr Noch-Ehemann war damit nicht einverstanden. Deshalb erstattete er Anzeige. Dabei tat er so, als ob eine unbekannte Täterschaft die Kennzeichen gestohlen hätte. Dabei habe er doch gewusst, dass seine Ehefrau die Tafeln mitgenommen hatte, sagte die Richterin. Damit habe er vorgetäuscht, das Opfer einer Straftat geworden zu sein.

(Red.)

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