Einen entsprechenden Beschluss hat der Vorarlberger Landtag am Mittwoch gefasst. Lediglich die FPÖ lehnte den entsprechenden Antrag der Grünen und der ÖVP ab, der außer den Regierungsfraktionen auch von der SPÖ und den NEOS gut geheißen wurde.
Laut aktueller Rechtslage dürfen EU-Bürger zwar an Gemeindewahlen teilnehmen, nicht aber an Landtagswahlen. Gemäß der aktuellen Bevölkerungsstatistik hatten per 31. Dezember 2018 34.830 EU-Bürger ihren Hauptwohnsitz in einer der 96 Vorarlberger Gemeinden. Bei rund der Hälfte davon handelte es sich um deutsche Staatsbürger.
Wahlrecht hat “hohen Symbolwert”
Sich dafür einzusetzen, dass die bundesverfassungsrechtlichen Grundlagen für ein Wahlrecht von EU-Bürgern bei Landtagswahlen geschaffen werden sollen, ist im Arbeitsprogramm der schwarz-grünen Landesregierung niedergeschrieben. “Obwohl diese Menschen hier arbeiten und Steuern zahlen, wird ihnen ein zentrales Recht vorenthalten, indem sie nicht an politischen Entscheidungen auf Landesebene teilhaben und wählen dürfen”, stellte Grünen-Klubchef Adi Gross fest. Er sprach davon, dass das Wahlrecht ein “wichtiger Schritt für die europäische Identität” wäre und “hohen Symbolwert” hätte.
Hubert Kinz (FPÖ) lehnte für seine Fraktion den Antrag ab. Eine Verfassungsmehrheit im Bund sei dafür nicht in Sicht, sagte der FPÖ-Abgeordnete. Das Wahlrecht auf Landesebene solle weiterhin österreichischen Staatsbürgern vorbehalten bleiben. Er verwies darauf, dass “das österreichische Volk Inhaber der Staatsmacht” sei. “Wir wollen keinen Bundesstaat Europa, sondern ein Europa der Regionen”, so Kinz.
Die ablehnende Haltung der FPÖ konnte Beate Gruber (ÖVP) nicht nachvollziehen. “Die Wahlberechtigung ist ein wesentlicher Beitrag zur Demokratie”, sagte sie.
(APA)
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