Vorarlberg-Wahlen: Wallner bat um Wählen mit Mund-Nasen-Schutz

"Bitte nehmen Sie einen Mund-Nasen-Schutz mit", so Wallner. In den Wahllokalen sei man gut vorbereitet.
Eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Wahllokal besteht nicht, es gibt aber die dringende Empfehlung dazu. Zudem soll ein von der Landessanitätsdirektion ausgearbeitetes Konzept sowohl den Wählern als auch den Wahlhelfern größtmöglichen Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus bieten.
Wahlinformation vorzeigen
So wird etwa immer nur eine bestimmte Anzahl von wählenden Personen in das Wahllokal eingelassen, damit der Mindestabstand von einem Meter einzuhalten ist. Die Mitglieder der Wahlbehörde werden entweder einen Mund-Nasen-Schutz tragen oder durch eine Plexiglas-Scheibe von den Wählern getrennt sein. Wahlinformation und Lichtbildausweis sollen nicht übergeben, sondern gut sichtbar vorgezeigt werden.
Selbstverständlich bereitstehen wird Hand-Desinfektionsmittel. Darüber hinaus ist vorgesehen, die Tisch- und Stehpultflächen in den Wahlzellen in kurzen zeitlichen Abständen zu desinfizieren, die Schreibgeräte nach jeder Stimmabgabe. Zudem werden die Wahllokale pro Stunde fünf Minuten durchgelüftet.
(APA)