Ob auch die Christliche Partei Österreichs (CPÖ) dabei sein wird, war hingegen noch offen. Die Wahlwerber mussten bis 17.00 Uhr ihre Wahlvorschläge bei der Landeswahlbehörde einreichen, um an der Landtagswahl teilnehmen zu dürfen.
"Wackelkandidat" CPÖ war auch am Freitagvormittag noch mit der Organisation von Unterstützungserklärungen beschäftigt. Landesparteichef Erwin Dünser war auf APA-Anfrage weiter optimistisch, mit seiner Partei zumindest im Bezirk Bludenz auf dem Wahlzettel zu stehen. Wahlwerbende Gruppen müssen für jeden Bezirk, in dem sie kandidieren wollen, jeweils 100 Unterstützungserklärungen von Wahlberechtigten abgeben. Für die im Landtag vertretenen Parteien gilt das nicht, sie brauchen lediglich ihre Wahlvorschläge einzubringen. Dass sich für die CPÖ eine landesweite Kandidatur - also in den Bezirken Bregenz, Dornbirn, Feldkirch und Bludenz - eher nicht ausgehen wird, hatte Dünser schon vor wenigen Tagen eingeräumt.
Landtag für Kleinparteien kaum schaffbar
Neben den fünf Landtagsparteien - ÖVP, FPÖ, Grüne, SPÖ, NEOS - haben auch die Kleinparteien "Heimat aller Kulturen" (HaK), die Männerpartei, "Der Wandel", "Xi" und die Liste "WIR - Plattform für Familien und Kinderschutz" ihr landesweites Antreten angekündigt. Die HaK und die Männerpartei haben ihre Unterstützungserklärungen und Wahlvorschläge bereits Ende Juli bzw. Anfang August bei der Landeswahlbehörde deponiert, "WIR" am Donnerstag. "Der Wandel" war zur Vorprüfung ebenfalls am Donnerstag im Landhaus, die fixe Abgabe sollte wie bei "Xi" am Freitag erfolgen.
Unabhängig davon, ob die Teilnahme der CPÖ gelingt, wird der Wahlzettel am 13. Oktober so umfangreich sein, wie noch nie zuvor bei einer Vorarlberger Landtagswahl. Zehn oder noch mehr Wahlmöglichkeiten gab es bei einer Vorarlberger Parlamentswahl bisher noch nicht, bei den zuletzt durchgeführten Urnengängen waren es stets acht oder neun Parteien und Listen. Der Erfolg der Kleinparteien blieb in der Vergangenheit freilich bescheiden, lediglich 1984 (Grüne) und 2014 (NEOS) schafften damals noch nicht etablierte Parteien den Einzug in das Landesparlament. Dafür sind entweder ein - für Kleinparteien praktisch nicht schaffbares - Grundmandat oder fünf Prozent Stimmenanteil notwendig.
(APA)
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