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Vorarlberg: Vier Schweine starben an einer Überdosis

Den Tieren wurde eine Überdosis verabreicht.
Den Tieren wurde eine Überdosis verabreicht. ©APA
Ausgerechnet der Tierschützer hat Tiere getötet, allerdings unabsichtlich. Der Obmann eines Vorarlberger Tierhilfevereins hat vier seiner Hängebauchschweine mit Spritzen fahrlässig zu viel Beruhigungsmittel verabreicht. Deswegen verendeten die Tiere.

Dafür wurde der Beschuldigte aus dem Bezirk Bregenz verwaltungsrechtlich belangt. Wegen eines Verstoßes gegen das Vorarlberger Tierschutzgesetz hat er 1000 Euro zu bezahlen. Nach dem Tierschutzgesetz wird belangt, wer Tieren Schaden zufügt.

Die Geldstrafe wurde in ers­ter Instanz vom zuständigen Sachbearbeiter der Bregenzer Bezirkshauptmannschaft (BH) verhängt. Die BH-Entscheidung wurde in zweiter Instanz in Bregenz am Landesverwaltungsgericht bestätigt und in dritter und letzter Instanz nun auch am Verwaltungsgerichtshof in Wien.

Nicht mehr erwacht. Der Betreiber eines Hofs mit alten Tieren hatte vor dem Schneiden der Klauen fünf Hängebauchschweine mit Injektionen mit dem Mittel Stresnil sediert. Dadurch verfielen vier Schweine in einen tiefschlafähnlichen Zustande, aus dem sie nicht mehr erwachten.

Der erfahrene Tierfreund hätte wissen müssen, dass die Verabreichung des Beruhigungsmittels bei zehn Jahren alten und herzschwachen Hängebauchschweinen Komplikationen nach sich ziehen könnte, wurde im Beschwerdeverfahren am Landesverwaltungsgericht festgestellt. Es wäre ihm zuzumuten gewesen, dass er einen Tierarzt die Sedierung vornehmen und überwachen lasse.

Die vom Dornbirner Anwalt Dieter Klien ausgearbeitete außerordentliche Revision wurde am Verwaltungsgerichtshof in Wien mangels einer erheblichen Rechtsfrage zurückgewiesen. Selbst eine allfällige Erlaubnis für die Durchführung von Sedierungsmaßnahmen würde das Verhalten des Beschuldigten nicht rechtfertigen, meinen die drei Höchstrichter. Denn er habe gegen das Tierschutzgesetz verstoßen, weil er Tieren Schaden zugefügt habe.

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