Vorarlberg: Versicherung zahlt 531.000 Euro nach Reitunfall

Von Seff Dünser (NEUE)
Am 10. September 2015 hat sich das Leben der Unterländerin dramatisch verändert. Die Reiterin fiel beim Sprung über ein Hindernis von ihrem Pferd. Bei dem Reitunfall erlitt sie eine Querschnittlähmung. Seither ist sie auf den Rollstuhl angewiesen. Auf Krücken kann die 39-Jährige nur kurze Strecken gehen. Zum Zeitpunkt des Unfalls befand sich die verheiratete Frau mit ihrem ersten Kind in Karenz.
Ihr Ehemann hatte eine private Unfallversicherung abgeschlossen, bei der sie mitversichert ist. Die Versicherung hat der Mitversicherten im Vorjahr 50.000 Euro ausbezahlt. Mehr wollte die Versicherung vorerst nicht zahlen. Sie verwies dazu darauf, dass das Ausmaß der Invalidität der Versicherten noch nicht abschließend beurteilt werden könne.
Eingelenkt
Daraufhin klagte die verunfallte Frau die Versicherung. Während des anhängigen Zivilprozesses am Landesgericht Feldkirch hat die beklagte Unfallversicherung nun eingelenkt. Die Versicherung erklärte sich schriftlich dazu bereit, der Mitversicherten 531.000 Euro zukommen zu lassen. Dieses Schreiben legte Klagsvertreter Hans-Jörg Vogl jetzt bei einem anderen Zivilprozess am Landesgericht vor. In dem Rechtsstreit hat der Gatte der verunfallten Reiterin seine frühere Rechtsschutzversicherung geklagt, die den Vertrag gekündigt hatte. Der Kläger fordert in dem anhängigen Deckungsprozess Rechtsschutzdeckung für das Gerichtsverfahren gegen die private Unfallversicherung. Im Rechtsstreit gegen die Unfallversicherung geht es inzwischen nur noch um 7800 Euro für Unfallkosten und eine Reha-Pauschale sowie die Prozesskosten.
Die Unfallversicherung und die Rechtsschutzversicherung sind Sparten eines Versicherungskonzerns. Klagsvertreter Vogl wunderte sich in dieser Woche bei der jüngsten Verhandlung im Deckungsprozess darüber, dass die Unfallversicherung einsichtig sei, die Rechtsschutzversicherung aber uneinsichtig.
Wegen des folgenschweren Reitunfalls ist am Landesgericht noch ein dritter Zivilprozess anhängig. Dabei klagt die Reiterin jenen Reitverein auf Schadenersatz, der ihr das Schulpferd für eine Reiterprüfung zur Verfügung gestellt hat. Mit dem Schulpferd passierte der Unfall.
Dieses habe nicht ihrer Erfahrung als Reiterin entsprochen und sei für sie nicht geeignet gewesen, argumentiert die Klägerin. Der Anwalt des beklagten Reitvereins meint hingegen, ein Reitfehler der Reiterin habe zu dem Unfall geführt.
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