Haftstrafe für versuchte schwere Körperverletzung

von Christiane Eckert/VOL.AT
Der Syrer war wegen Mordversuchs angeklagt gewesen, ihm wurde vorgeworfen, seine Ex-Freundin mit einem Messer attackiert und sich und die Frau dann mit Benzin übergossen zu haben, um beide anzuzünden.
Frau wollte Beziehung beenden
Am 8. August des vergangenen Jahres ging der 29-Jährige in ein Table Dance-Lokal in Ludesch, in dem seine Ex-Freundin arbeitete, weil er sie zu einem versöhnlichen Gespräch habe bewegen wollen. Laut Verteidigung hatte er der Frau rund 50.000 Euro gegeben, damit sie in ihrer Heimat Rumänien einen Friseursalon eröffnen könne. Die 32-Jährige kaufte sich mit dem Geld offenbar ein Auto und erklärte dem Mann, dass sie die Beziehung beenden wolle, zudem soll sie den Mann geohrfeigt haben.
Eine Zeugin gab vor der Polizei an, dass der Angeklagte die 32-Jährige deshalb mit einem großen Messer attackiert habe. Er habe in Richtung Brust gezielt. Weil die Frau jedoch ihre Beine reflexartig hochzog, habe er nur das Knie erwischt. Danach habe der Angeklagte eine Plastikflasche hervorgezogen und Benzin über sich und die Frau geschüttet. Weil sein Feuerzeug nicht funktionierte, entzündete er das Benzin nicht und wurde aus dem Lokal gedrängt. Aus dem Messerstich resultierte eine leichte Körperverletzung, wie Gerichtsmediziner Walter Rabl vor Gericht ausführte.
Angeklagter beteuert Unschuld
Der Angeklagte bestritt die Tat vor Gericht. Er habe die Frau nicht anzünden wollen und auch nicht mit einem Messer angegriffen. Woher die Stichverletzungen am Knie stammten, wisse er nicht. Das Opfer selbst ist mittlerweile zurück nach Rumänien gereist und sagte vor Gericht nicht persönlich aus. Stattdessen wurde ein dreieinhalbstündiges Video von ihrer Einvernahme gezeigt. Auch andere Zeugen erschienen nicht, ihre Aussagen vor der Polizei wurden bei Gericht vorgelesen.
Nach über 13 Prozessstunden kamen die Geschworenen in den späten Abendstunden zum Urteil, dass kein Mordversuch, sondern eine versuchte absichtlich schwere Körperverletzung vorlag. Die Strafe fiel mit dreieinhalb Jahren Haft dementsprechend niedriger aus, der Mann muss zudem 1.500 Euro an das Opfer zahlen. Das Urteil wurde von beiden Seiten akzeptiert und ist somit rechtskräftig.
(APA)
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